
Der Mensch wirkt mit seinem Handeln in vielfältiger Weise auf seine Umwelt ein. Dieses Handeln ist dabei nicht immer zum Vorteil der den Menschen umgebenden Umwelt. Die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt macht einen bewussten, schonenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umgang mit dieser unerlässlich. Vorgaben für einen bewussten Umgang mit der Umwelt beinhalten die Umweltschutzgesetze, für deren Vollzug verschiedene Behördenebenen verantwortlich sind. Das Landratsamt ist als Kreisverwaltungsbehörde für das staatliche Abfallrecht, den Immissions-, den Boden-, den Natur- und den Wasserschutz zuständig. Es ist beispielsweise für umweltrelevante Anlagen und Einrichtungen ein spezielles Genehmigungsverfahren durchzuführen und der Betrieb dieser Anlagen zu überwachen. Die Behörden haben dabei gegen unzulässige Beeinträchtigungen für den Menschen und die Schutzgüter der Umwelt vorzugehen.