Elektronische Rechnungsverarbeitung

Die Europäische Union (EU) verpflichtet mit der E-Rechnungs-Richtlinie 2014/55/EU ihre Mitgliedsstaaten dazu, bis zum 18.04.2020 sicherzustellen, dass alle öffentlichen und sonstigen Auftraggeber im Sinne der einschlägigen Vorschriften zur öffentlichen Auftragsvergabe elektronische Rechnungen (die die spezifizierten Voraussetzungen erfüllen) empfangen und verarbeiten können.

Der Freistaat Bayern hat diese Richtlinie über das Bayerische E-Government-Gesetz (BayEGovG) und der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) in Landesrecht umgesetzt. Insbesondere Art. 5 BayEGovG und der § 6 BayEGovV regeln dabei Art, Form und Inhalt von elektronischen Rechnungen. Darüber hinaus werden dort auch die Umsetzungsfristen definiert. Demnach gelten diese Verpflichtungen für Gemeinden, Gemeindeverbände und Landratsämter für den Oberschwellenbereich ab 18.04.2020, für den Unterschwellenbereich (ab 1.000 Euro netto) ab 18.04.2022 und für Bauaufträge im Unterschwellenbereich ab 18.04.2023.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau in seiner Funktion sowohl als Kreisbehörde wie auch als Staatsbehörde arbeitet kontinuierlich daran, dem Anspruch an eine moderne Verwaltung gerecht zu werden und sich als Dienstleister für Bürgerinnen und Bürger sowie auch für unsere Vertrags- & Geschäftspartner durch Einsatz ebenso moderner Informations- & Kommunikationstechnologien dem technischen Fortschritt anzuschließen und diese Vorteile bereitzustellen.

Deshalb hat sich das Landratsamt Freyung-Grafenau bereits jetzt dazu entschlossen, unabhängig von den rechtlichen Vorgaben, den Empfang von elektronischen Rechnungen schon ab sofort und für alle Bereiche zu ermöglichen. Dies beinhaltet den Empfang einer einfachen Rechnung als Anhang per E-Mail (Portable Document Format – PDF) sowie der Möglichkeit zur vollautomatischen Verarbeitung einer elektronischen Rechnung (eRechnung) in den Formaten XRechung und ZUGFeRD.

Losgelöst von der Form begründen weniger Papierverbrauch, geringere Druck- und Portokosten, schnellere Übermittlung bzw. keine Postlaufzeiten und somit die Möglichkeit der schnelleren (medienbruchfreien) Bearbeitung die ökonomischen als auch ökologischen Vorteile von elektronischen Rechnungen.

Sachgebiet 11 - Finanzverwaltung, ÖPNV, Schülerbeförderung
Thomas Haidn Sachbearbeiter
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