Bodenrichtwertauskunft
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen, wird als Bodenrichtwert bezeichnet.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert versteht sich als Orientierungswert und ist nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleich zu setzen.
Er enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 196 BauGB kann jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet sowohl ein Einzelauskunft als auch eine Dauerauskunft.
Einzelauskunft
Eine Bodenrichtwertauskunft kann gebührenpflichtig schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift sowie Angaben zum Grundstück bestellt werden:
- per E-Mail
- per Fax
- per Brief
oder
- online über den Internetdienst V-Boris (http://vboris.bayern.de). Hier bietet sich die Möglichkeit das gewünschte Grundstück mit der dazugehörigen Bodenrichtwertzone in einer digitalen Karte zu suchen und eine Bodenrichtwertauskunft zu bestellen.

Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Raum 310
Dauerauskunft
Für Sachverständige, Banken, Steuerberatungsunternehmen oder sonstige Interessierte gibt es die Möglichkeit einen Dauer-Login zu erwerben. Mit dem Login erhalten Sie bis zur Veröffentlichung der neuen Bodenrichtwerte einen Zugang zum Bodenrichtwert-Informationssystem vom Gutachterausschuss Freyung-Grafenau. In einer digitalen Karte können Sie sich einen Überblick über sämtliche Bodenrichtwertzonen im Landkreis verschaffen, können nach bestimmten Grundstücken mit Hilfe einer Suchfunktion suchen und können für jede Bodenrichtwertzone den entsprechenden Bodenrichtwert abrufen.
Ein Dauerlogin kann gegen eine Gebühr von 250 € schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift und Lieferanschrift bestellt werden:
- per E-Mail
- per Fax
- per Brief
Nach Eingang Ihrer Bestellung werden Ihnen von uns eine Kostenrechnung, Ihre Zugangsdaten sowie eine Erläuterung zur Bodenrichtwertkarte per Post zugesendet.
Wir weisen vorab ausdrücklich darauf hin, dass eine Weitergabe der Login-Daten an Dritte untersagt ist. Eine Vervielfältigung der Inhalte des Bodenrichtwert-Informationssystems sowie Weitergabe an Dritte ist ebenfalls verboten.
Renate Königseder Sekretariat und Sachbearbeitung
Andreas Dötter Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss