Baumaßnahmen (Neu-, Um- und Erweiterungsbauten)

Nachdem die baulichen Investitionen z. B. in Sportplätze und Vereinsheime (nicht kommerziell genutzt) zum überwiegenden Teil der Jugend dienen, will der Landkreis Freyung-Grafenau auch weiterhin eine Förderung solcher Maßnahmen übernehmen. Verpflegungsräume werden nicht gefördert.

Der Zuschuss errechnet sich aus den von der Regierung bzw. vom BLSV und BSSB (für Landesmittel) festgestellten zuwendungsfähigen Kosten.

Grundvoraussetzungen für die Gewährung eines Zuschusses sind:

1.    Mitgliedschaft in einem Landesdachverband oder einer vergleichbaren Organisation
2.    Trägerschaft für die Maßnahme beim Verein
3.    Vorliegen der Baugenehmigung
4.    Eigentum bzw. Miet- oder Pachtvertrag grundsätzlich für mindestens 25 Jahre
       (die Laufzeit beginnt nach Fertigstellung der Maßnahme)

Berrechnung des Fördersatzes

Den Investitionen wird der Vomhundertsatz zugrunde gelegt, der dem Anteil der Kinder und Jugendlichen bis 27 Jahre an der Gesamtmitgliederzahl des Vereins entspricht. Davon wiederum werden 10 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss des Landkreises gewährt. Im Höchstfall erbringt der Landkreis einen Zuschuss von 15.000 €.

Verwendungsnachweis:

Die Verwendung des Zuschusses ist durch Vorlage der Rechnungen nachzuweisen. Liegt für ein Vorhaben ein Verwendungsnachweis für Bund oder Land vor, bedarf es keines besonderen Nachweises für die Landkreiszuwendung.

Auf die Richtlinien des Freistaats Bayern bzw. des BLSV wird verwiesen.

Sachgebiet 20 - Landkreisangelegenheiten
Julia Bauer Sachbearbeiterin

Antrag

Sportstättenbau pdf | 477 KB

Richtlinien

Sportlerförderung pdf | 880 KB

Verwendungsnachweis

Anlage xlsx | 16 KB
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