Förderung Behindertensport

Wird durch die Investition auch die Ausübung von Behindertensport ermöglicht und aufgenommen, können zur regulären Förderung zusätzlich bis zu 5 % der zuwendungsfähigen Kosten als Zuschuss des Landkreises gewährt werden. Im Höchstfall erbringt der Landkreis dafür einen Zuschuss von 10.000 €.

Sachgebiet 20 - Landkreisangelegenheiten
Julia Bauer Sachbearbeiterin
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