Jugendsportförderung des Landkreises

Der Landkreis Freyung-Grafenau gewährt nach den Richtlinien für die Förderung des Sports im Landkreis Freyung-Grafenau die Förderung der Jugendarbeit.

Allgemeine Informationen

Zur Förderung der Jugendarbeit in den Vereinen wird für die außerschulische Jugendarbeit in Sportvereinen durch einen finanziellen Zuschuss gewährt, der jährlich vom Kreisausschuss im Benehmen mit dem Sportbeirat festgesetzt wird.

Der Förderbetrag wird durch ein Punktesystem errechnet. Jedes dem Verein zum Jahresbeginn angehörige Mitglied bis einschließlich 17 Jahre wird mit 10 Punkten bewertet, die im Dachverband (z. B. BLSV, BSSB usw.) zum 01.01. eines Jahres gemeldet sind. Hinzu gerechnet werden alle zum 01.03. jeden Jahres gültige Übungsleiterlizenzen, die dem Verein zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen. Die Bewertung der einzelnen Lizenzen wird nach den Kriterien werden auf Grundlage der gültigen Richtlinie zur staatlichen Vereinspauschale vorgenommen. Eine Übungsleiterlizenz kann auf zwei Vereine aufgeteilt werden und wird dann je zur Hälfte, also mit jeweils 325 Punkten gewichtet. Die Übungsleiterlizenzen sind im Original oder in Kopie mit Einverständniserklärung der jeweiligen Lizenzinhaber vorzulegen. Eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen, die 4 v.H. der Gesamtmitgliederzahl des Vereins übersteigen, bleiben unberücksichtigt. Die Summe der Punkte ergibt die Mitgliedereinheiten des Vereins.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine dividiert und so die Fördereinheit errechnet, die auf eine Mitgliedereinheit entfällt. Dieser Betrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Eine Förderung unter 50,- € wird nicht gewährt (Bagatellgrenze).

Wichtiger Hinweis:

Die Antragstellung zur Landkreispauschale erfolgt automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Vereinspauschale zum 01.03.2023 und ist beim Landkreis Freyung-Grafenau zu beantragen (Ausschlussfrist).

Eine separate Antragsstellung zur Landkreis-Vereinspauschale ist somit nicht erforderlich.

Sachgebiet 20 - Landkreisangelegenheiten
Julia Bauer Sachbearbeiterin
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