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Vereinspauschale des Freistaates Bayern

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Verkehr gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen, Zuwendungen an Sportvereine und -verbände, um den organisierten Sport zu unterstützen.

Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung sind mind. 500 Mitgliedereinheiten pro Verein. Diese Einheiten setzen sich aus der Altersstruktur der Mitglieder des Vereins, sowie aus ggf. vorhandenen Übungsleiterlizenzen zusammen.

Die Anträge müssen bis spätestens 1. März 2024 beim Landratsamt eingereicht werden.

Auf die Richtlinien des Freistaats Bayern bzw. des BLSV (Bayerischer Landessportverband) wird verwiesen.

 

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