Umwelt

Der Mensch wirkt mit seinem Handeln in vielfältiger Weise auf seine Umwelt ein. Dieses Handeln ist dabei nicht immer zum Vorteil der den Menschen umgebenden Natur. Die Erhaltung einer menschenwürdigen Umwelt macht einen bewussten, schonenden und auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Umgang mit dieser unerlässlich. Vorgaben für einen bewussten Umgang mit der Umwelt beinhalten die Umweltschutzgesetze, für deren Vollzug verschiedene Behördenebenen verantwortlich sind. Das Landratsamt ist als Kreisverwaltungsbehörde für das staatliche Abfallrecht, den Immissions-, den Boden-, den Natur- und den Wasserschutz zuständig. 

Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Richard Wilhelm Sachgebietsleiter
Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Andreas Grimbs Sachgebietsleiter
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