Immissionsschutz

Unter Immissionsschutz wird die Gesamtheit der Bestrebungen, Immissionen auf ein für Mensch und Umwelt langfristig verträgliches Maß zu begrenzen, zusammengefasst. Im Zusammenhang mit gesetzlichen Umweltschutzvorschriften und darauf beruhenden Maßnahmen werden unter Immissionen auf Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Erdatmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter einwirkende Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen und ähnliche Umwelteinwirkungen verstanden.

Der Begriff Immissionsschutz ist eng mit der Betrachtung vom jeweiligen Schutzobjekt (z. B. den Menschen) aus verknüpft. Nachteilige Einwirkungen werden im Hinblick auf das Schutzobjekt betrachtet und Schutzmaßnahmen unter dem Gesichtspunkt der möglichen Auswirkungen auf dieses Schutzobjekt ausgewählt.

In Deutschland werden vom Immissionsschutz folgende Wirkungen durch gesetzlich festgelegte Grenzwerte erfasst:

  • Lärm und Erschütterungen
  • Luftschadstoffe
  • Ionisierende Strahlen
  • Elektromagnetische Felder

 

Für einige Bereiche und Wirkungen gibt es keine messbaren Grenzwerte, sondern Richtwerte und Empfehlungen. Dies gilt für

  • Licht und Wärme
  • Gerüche

 

Der Immissionsschutz arbeitet mit anderen Bereichen zusammen, wo eine Wechselwirkung offenkundig ist. Dazu gehören

  • Gewässerschutz
  • Bodenschutz
  • Kreislauf- und Abfallwirtschaft

 

In eng besiedelten Räumen ist auch eine Zusammenarbeit mit Stadt- und Verkehrsplanern notwendig. Während der Immissionsschutz sich zunächst auf den sogenannten Außenbereich von Gebäuden, Wohnung und Arbeitsplatz erstreckt, ist der Arbeits- und Gesundheitsschutz vorrangig für die Innenräume und die unmittelbare Wirkung am Arbeitsplatz zuständig. Im Sinne des Verursacherprinzips greift der Immissionsschutz in Deutschland über zahlreiche Verordnungen bei Genehmigungen in Produktions- und Wirtschaftsweisen der Industrie ein und versucht, Wirkungen an der Quelle zu begrenzen, z. B. bei der Verbrennung.

Immisionsschutz Verwaltung

Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Sebastian Schlutz Sachbearbeiter

Technischer Umweltschutz

Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Werner Krodinger Umweltschutzingenieurzuständig für die Gemeinden:
Freyung, Grainet, Haidmühle, Hinterschmiding, Hohenau, Jandelsbrunn, Mauth, Neureichenau, Philippsreut, Waldkirchen
Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Johanna Duschl Umweltschutzingenieurinzuständig für die Gemeinden:
Eppenschlag, Fürsteneck, Grafenau, Innernzell, Neuschönau, Perlesreut, Ringelai, Röhrnbach, Saldenburg, Schöfweg, Schönberg, Spiegelau, St. Oswald-Riedlhütte, Thurmansbang, Zenting
Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Philipp Hoffmann Umweltschutzingenieur
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