Häufig gestellte Fragen rund um das Thema Pflege
Häufige Fragen rund um Pflege schnell klären: Hier finden Sie verständliche Antworten zu wichtigen Themen – von Pflegevoraussetzungen bis zu Unterstützungsmöglichkeiten. Ihr schneller Wegweiser im Pflegealltag.
Pflegebedürftigkeit und Pflegegrad
Pflegebedürftigkeit bedeutet, bei alltäglichen Aktivitäten dauerhaft Unterstützung zu benötigen. Die Pflegegrade 1 bis 5 bestimmen die Höhe der Unterstützung.
Pflegeleistungen beantragen Sie schriftlich bei Ihrer Pflegekasse. Ein Gutachter bewertet den individuellen Pflegebedarf bei einem Hausbesuch.
Ein Gutachter besucht Sie (oder den Pflegebedürftigen) zu Hause oder im Krankenhaus und prüft anhand von sechs Modulen den Grad der Selbstständigkeit (z.B. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung). Anhand dieser Bewertung wird eine Empfehlung für einen Pflegegrad abgegeben.
Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie Beratungs- und Entlastungsangebote.
Leistungen der Pflegeversicherung
Dazu gehören Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege sowie Beratungs- und Entlastungsangebote.
Zu den Eigenanteilen zählen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten, die nicht von der Pflegeversicherung übernommen werden.
Das bayerische Landespflegegeld ist eine freiwillige Leistung des Freistaats Bayern in Höhe von jährlich 1.000 Euro, die Menschen ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern zusteht.
Beratung und Unterstützung
Die wesentliche Aufgabe der Pflegeberatung ist es, die bestmögliche Versorgung von pflegebedürftigen Personen sicherzustellen. Themen sind die aktuelle Pflegesituation, die Pflegegrad-Einstufung, finanzielle Unterstützung und Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige.
Es gibt zahlreiche überregionale und lokale Beratungsstellen, die Ihnen umfassende und unabhängige Auskunft zu allen Fragen rund um die Pflege geben und Ihnen bei der Suche nach konkreten Hilfsangeboten helfen. Bei einem Krankenhausaufenthalt ist z.B. die Pflegeüberleitung der erste Ansprechpartner. Im häuslichen Umfeld helfen Ihre zuständige Pflegekasse, der Hausarzt oder auch Beratungsstellen von Wohlfahrtsverbänden weiter.

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