Schriftgrad
A A+ A+

Kontrast

7-Tage-Inzidenz fünf Tage unter 50

Neue Corona-Regelungen für den Landkreis Freyung-Grafenau ab Mittwoch, 02.06.2021, für u. a. Kindertagesstätten, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Sport und Kulturstätten

Nachdem die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Freyung-Grafenau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschritten hat, kann der Landkreis Freyung-Grafenau dies heute amtlich bekanntmachen, mit der Folge, dass ab Mittwoch, 02.06.2021, weitere coronabedingte Regelungen im Landkreis außer Kraft treten.

Insbesondere gelten ab Mittwoch, 02.06.2021, folgende neue Regelungen für den Landkreis:

Kindertagesstätten:
Die Einrichtungen sind regulär geöffnet. Schülerinnen und Schüler dürfen Betreuungsangebote nur in Anspruch nehmen, wenn ein für die Schule grundsätzlich erforderliches negatives Testergebnis vorgelegt wer-den kann.

Handels- und Dienstleistungsbetriebe:
Die Öffnung von Ladengeschäften ist mit der Maßgabe "ein Kunde pro 10 bzw. 20 m² abhängig von der Verkaufsfläche" erlaubt. Die vorherige Terminvereinbarung entfällt. Es gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Sportausübung:
Die Sportausübung und die praktische Sportausbildung ist in Form von kontaktfreiem Sport in Gruppen von bis zu 10 Personen oder unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren erlaubt. Ein negativer Testnachweis der Anleitungsperson ist nicht erforderlich.

Kulturstätten:
Museen, Ausstellungen sowie vergleichbare Kulturstätten dürfen für Besucher öffnen. Die vorherige Ter-minvereinbarung entfällt.
Für weitere Lockerungsschritte in Bezug auf die Außengastronomie, kulturelle Veranstaltungen, die Öffnung von Theatern, Kinos, für die Sportausübung und für Gästeführungen etc. muss das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege das Einvernehmen erteilen. Dieses wurde seitens des Landkreises Freyung-Grafenau bereits beantragt. Sobald es vorliegt, erfolgt eine entsprechende Bekanntmachung.


Zurück
Landkreis FRG Wappen © 2024 Landratsamt Freyung-Grafenau ImpressumDatenschutzElektronische Kommunikation mit dem Landratsamt |