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Erste Fälle von Vogelgrippe in Niederbayern – Landkreis Freyung-Grafenau aber noch nicht betroffen

Seit einem Monat tritt die hochpathogene „Geflügelpest“ oder auch „Vogelgrippe“ (Aviäre Influenza) wieder in Deutschland auf. Es handelt sich dabei laut Fachinstituten um ein massives Seuchengeschehen in Norddeutschland mit starker Ausbreitungstendenz nach Süden. Vor wenigen Tagen wurde die Geflügelpest auch bei 10 Wildenten nachgewiesen, die im Landkreis Passau erlegt wurden. Die Vogelgrippe ist nicht nur für wilde Wasservögel wie Möwen, Wildenten oder –gänse, welche als natürliche Reservoirwirte gelten, sehr ansteckend. Auch unser Hausgeflügel kann sich infizieren. In Norddeutschland sind so auch bereits einige Hausgeflügelhaltungen betroffen.

Da eine vorbeugende Impfung von Geflügel gegen den Erreger der Aviären Influenza nicht möglich ist, besteht die einzige Möglichkeit, Hausgeflügelbestände zu schützen, in vorbeugenden Hygienemaßnahmen. Das Hauptaugenmerk liegt nun deshalb in der Prävention - auch wenn der Landkreis Freyung-Grafenau kein Hauptrastgebiet für Zugvögel ist, welche das Virus über weite Strecken verbreiten können.

Um seine Tiere zu schützen sollte nun jeder Geflügelhalter seine Haltung auf Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen überprüfen. Hilfreiche Checklisten und Broschüren können beispielsweise über die Internetseite des Friedrich-Löffler-Institutes (FLI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) heruntergeladen werden.

Die Vogelgrippe kann sowohl durch direkten als auch durch indirekten Kontakt übertragen werden. Wichtig ist nun, Hausgeflügel vor Kontakt mit eventuell infizierten Wildvögeln zu schützen und Ställe und Ausläufe durch sichere Einzäunung so zu gestalten, dass ein direkter Kontakt des Hausgeflügels zu Wildvögeln vermieden werden kann. Die Krankheit kann auch über gemeinsame Nutzung von Oberflächenwasser wie Teiche übertragen werden, Hausgeflügel sollte deshalb nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben getränkt werden. Hausgeflügel sollte keinen Zugang zu Teichen haben, an denen Wildenten oder –gänse vorkommen. Geflügelhaltungen sollten nicht mit Straßenkleidung betreten werden, auch kontaminierte Schuhe stellen einen Übertragungsweg dar. Futter und Einstreu sind für Wildvögel unzugänglich aufzubewahren.

Die derzeitigen Erkrankungen bei Vögeln werden durch H5N5 und H5N8, Sybtypen der Aviären Influenza verursacht, Infektionen des Menschen durch diese Subtypen sind bislang nicht bekannt. Von Lebensmitteln (Fleisch und Eiern), welche von Geflügel gewonnen werden, gehen bei ordnungsgemäßem, hygienischem Umgang ebenfalls keine Gefahren aus. Der allgemeine Grundsatz, dass Geflügelfleisch nur gut durchgegart gegessen werden sollte, gilt ohnehin. Auch das Durcherhitzen von Eiern tötet den Erreger ab.

Wer bisher seinen Geflügelbestand (dazu zählen auch Hobbyhaltungen) noch nicht angezeigt hat, muss diesen umgehend beim zuständigen Landratsamt melden. Bei uns im Landkreis Freyung-Grafenau also beim Veterinäramt, Kreuzstraße 4, 94078 Freyung (E-Mail: vetamt@landkreis-frg.de). In der schriftlichen Meldung genügt es, Name und Anschrift des Halters, Art und durchschnittliche Anzahl des Geflügels sowie Nutzungsart (z.B. Mast, Zucht) und Standort der Tiere anzugeben. Neben Hühnern, Enten, Puten und Gänsen, sind auch Tauben, Fasane, Rebhühner und Wachteln anzugeben.

Das Veterinäramt Freyung bietet auch einen kostenlosen Newsletterservice an, zu diesem können sich Interessierte unter Angabe der eigenen E-Mailadresse unter vetamt@landkreis-frg.de anmelden. In unregelmäßigen Abständen erhalten Sie aktuelles und wissenswertes aus dem Fachgebiet Veterinärwesen Bei Fragen steht Ihnen das Team des Veterinäramtes unter der angeführten Mailadresse oder unter der Telefonnummer 08551/57-380 zur Verfügung.


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