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Gesamtgenomsequenzierung bei der britischen Mutationsvariante aktuell nicht mehr erforderlich

somit bisher 36 Fälle der Mutation B.1.1.7 seit Anfang Februar im Landkreis bestätigt

Die britische Mutation B.1.1.7 wurde am 29.01.2021 erstmals auch im Landkreis Freyung-Grafenau mittels einer variantenspezifischen PCR (vPCR) festgestellt. Inzwischen hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass die vPCR für die Identifikation von B.1.1.7 ausreichend ist. Deswegen ist die Beauftragung einer Gesamtgenomsequenzierung zur Bestätigung des Vorliegens von B.1.1.7 nicht mehr erforderlich. Nach den neuen Vorgaben des Bayer. Gesundheitsministeriums werden aufgrund einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung festgestellte Fälle der britischen Mutation B.1.1.7 nicht mehr als Verdachtsfälle eingestuft, sondern auch bereits ohne weitere Sequenzierung als bestätigte Mutationsfälle geführt.

Die Pflicht für die Gesundheitsämter, alle positiven Proben einer vPCR (variantenspezifischen PCR) zu unterziehen, mit welcher man Hinweise auf das Vorliegen von Varianten erhält, besteht erst seit dem 05.02.2021. Das bedeutet, dass zuvor sog. „Variants of Concern“ des SARSCoV2 ggf. nicht entdeckt worden sind, weil auch nicht flächendeckend danach gesucht worden ist.

In der ersten Woche seit Beginn der variantenspezifischen PCR-Untersuchung wurden acht Fälle, in der darauffolgenden Woche elf Fälle und in der letzten Woche neun Fälle in unserem Landkreis festgestellt.
Derzeit (Stand 23.02.2021) sind insgesamt 34 Fälle mit dem mutierten Virusstamm B.1.1.7 im Landkreis aufgrund einer variantenspezifischen PCR-Untersuchung registriert worden, ebenso wurden zwei weitere Fälle mittels Sequenzanalyse bestätigt.

Für den Nachweis der südafrikanischen und der brasilianischen Mutationsvarianten ist zur weiteren Differenzierung weiterhin eine Gesamtgenomsequenzierung erforderlich. Beide Varianten sind aber bisher im Landkreis Freyung-Grafenau noch nicht aufgetreten.


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