Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit an der Staatsstraße St 2128 zwischen Oisching und Goben in der Gemeinde Thurmansbang

Im Dezember 2024 wurde auf der Staatsstraße St 2128 zwischen der Landkreisgrenze und Thurmansbang eine Streckenharmonisierung durchgeführt und die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Bereich des Ortsweilers „Oisching“ kurzzeitig von 50 km/h auf 70 km/h erhöht. Aufgrund neuer Erkenntnisse muss die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Staatsstraße St 2128 zwischen „Oisching“ und „Goben“ wieder reduziert werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Zwischen „Oisching“ und „Goben“ befindet sich entlang der St 2128 ein öffentlicher Anwandweg mit mehreren öffentlichen Einmündungen zur St 2128. Aufgrund der gegebenen Sichtverhältnisse an den Einmündungen wird auf der Staatsstraße St 2128 im Bereich des Ortsweilers „Oisching“ die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h und zwischen „Oisching“ und „Goben“ von 100 km/h auf 70 km/h reduziert.


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