Volkszählung startet im Landkreis Freyung-Grafenau

Ab Montag, 16. Mai Befragungen im Rahmen des Zensus 2022

Kommende Woche startet auch im Landkreis Freyung-Grafenau der Zensus 2022. „Für die Bevölkerungszählung werden im Landkreis Freyung-Grafenau rund 22.000 zufällig ausgewählte Personen in Haushalten befragt“, so Jessica Roßgoderer, Leiterin der Zensus Erhebungsstelle. Zudem werden alle Bewohnerinnen und Bewohner von Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften gezählt. Rund 130 Erhebungsbeauftragte wurden dafür in den vergangenen Wochen für die Aufgabe als Interviewer im Landratsamt Freyung-Grafenau geschult. In der Schulung erhielten die Ehrenamtlichen die Erhebungsunterlagen und wurden auf ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der Erhebungstätigkeit hingewiesen. 

Die ausgewählten Adressen hat die Erhebungsstelle Freyung-Grafenau vom Landesamt für Statistik erhalten. Über ein Ankündigungsschreiben erhalten die Bürgerinnen und Bürger ihren persönlichen Termin zur Befragung mitgeteilt. Falls die ausgewählte Person am vereinbarten Zeitpunkt verhindert ist, wird ein Alternativtermin mit dem Erhebungsbeauftragten vereinbart.

Bei den Befragungen selbst werden dann alle an der jeweiligen Anschrift wohnenden Personen von den Erhebungsbeauftragten erfasst. Dazu müssen aber nicht alle Personen beim Interview anwesend sein. Es reicht, wenn ein volljähriges Haushaltsmitglied vor Ort ist, das Auskunft für alle abwesenden Personen erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, die Auskunft online oder in Papierform zu geben.  Somit ist gewährleistet, dass jeder die Fragen persönlich beantworten kann. Die Befragungen werden im Erhebungszeitraum vom 15. Mai bis 6. August 2022 durchgeführt.

Die Befragung vor Ort erfolgt mithilfe eines Tablets. Zum vereinbarten Termin weisen sich die Interviewer durch den Erhebungsbeauftragten-Ausweis in Verbindung mit ihrem amtlichen Lichtbildausweis aus und starten dann die Befragung.  Die Erhebungsstellenleiterin betont, dass es für die Befragten eine Auskunftspflicht gibt. Man könne sich nicht aussuchen, ob man an der Befragung teilnehmen wolle oder nicht, es

müsse Auskunft erteilt werden. Wer nicht antwortet, muss mit einem Mahnverfahren rechnen. Die Antworten, unterstreicht die Erhebungsleiterin, werden dabei streng vertraulich behandelt und die Ergebnisse sind Grundlage für zahlreiche Entscheidungen. „Aufgrund des Rückspielverbots darf die Erhebungsstelle keine Meldedaten oder andere persönliche Informationen an die Behörden wie beispielsweise an das Finanzamt weitergeben“, erläutert Jessica Roßgoderer weiter. Dadurch könne jeder Bürger offen und ehrlich antworten. Die Ergebnisse des Zensus dienen für Planungen vielfältiger Art: sie sind u. a.  Bemessungsgrundlagen für den Länderfinanzausgleich, die Verteilung von EU-Fördergeldern und für die Einteilung der Wahlkreise.

Das Interview dauert nur ein paar Minuten, je nachdem ob die Anschrift zu einer Kurz- oder Langbefragung ausgewählt wurde. Bei der Kurzbefragung werden lediglich Daten zum Familienstand, Alter, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und zur Wohnsituation abgefragt. Bei der Langbefragung werden zusätzliche Fragen zur Bildung und zum Beruf gestellt.

„Die Befragungen sollen bis Anfang August abgeschlossen sein. Dabei zählen wir auf die Unterstützung und Akzeptanz der Menschen im Landkreis Freyung-Grafenau“, so Roßgoderer. Falls Bürgerinnen und Bürger Fragen bezüglich des Zensus haben, können Sie sich gerne bei der Erhebungsstelle Freyung-Grafenau unter der Telefonnummer 08551 57-4870 informieren. Diese besteht aus einem fünfköpfigen Team, welches unter anderem für Bürgeranfragen zuständig ist. 

Übrigens: Schon jetzt sind Erhebungsbeauftragte bei der sogenannten Begehung unterwegs. Ziel der Begehung ist, die Namen laut Klingelschild bzw. Briefkasten zu erfassen.

 

Auf die Unterstützung und Akzeptanz der Menschen im Landkreis Freyung-Grafenau hoffen Erhe-bungsstellenleitung Jessica Roßgoderer (rechts) und die Mitarbeiterin der Erhebungsstelle Julia Bauer (links). Sie haben in den vergangenen Wochen rund 130 Erhebungsbeauftragte geschult, die ab 16. Mai die Landkreisbürgerinnen und – bürger befragen werden.
Foto: Landratsamt Freyung-Grafenau


Zurück
Landkreis FRG Wappen © 2024 Landratsamt Freyung-Grafenau ImpressumDatenschutzElektronische Kommunikation mit dem Landratsamt |