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  • Kindertagespflegepersonen – Interesse an der Tätigkeit

Sie haben Interesse an der Tätigkeit als Kindertagespflegeperson?

Sie haben Freude am Umgang mit Kindern, möchten deren Entwicklung begleiten und können zu flexiblen Zeiten zu betreuen.  

Sie können sich den nahen Kontakt mit Kindern und deren Familien sowie die Veränderungen in Ihrer eigenen Familie durch die Betreuung als selbstständig tätige Kindertagespflegeperson (neben- oder hauptberuflich) vorstellen.

Sie möchten Ihre Arbeitszeiten und Ihren Arbeitsort selbst gestalten.

Um diese abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ausüben zu können, bedarf es in der Regel einer sog. Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII.

Das Bewerben, eine Qualifizierung in der Kindertagespflege sowie das Prüfen der Räumlichkeiten sind einige der verschiedenen Voraussetzungen zum Erhalt einer Erlaubnis. Die einzelnen Schritte und Vorrausetzungen finden Sie zusammengefasst im Formular Ihr Weg zur Tätigkeit in der Kindertagespflege‘.

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Sie können über den Bewerbungsbogen den Kontakt zu uns aufnehmen, aber auch gern bei offenen Fragen anrufen oder eine E-Mail schreiben.

Wir freuen uns auf Sie!

 

Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103 -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Nadine Angerer Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Alexandra Meier Kindheitspädagogin B.A
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