Tagespflegeentgelt für Kindertagespflegepersonen

Unsere selbstständig tätigen Kindertagespflegepersonen im Landkreis Freyung-Grafenau erhalten für Ihre Leistungen ein Tagespflegeentgelt.

Die Zahlung des Tagespflegegeltes erfolgt durch das Amt für Kinder und Familie des Landratsamtes Freyung-Grafenau, nachdem Eltern/Sorgeberechtigte den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt haben. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach dem durchschnittlichen täglichen bzw. wöchentlichen Betreuungsbedarf. Inwieweit die vom Amt für Kinder und Familie gewährte laufende Geldleistung auf Sozialhilfe, SGB II-Leistungen und auf das Erziehungsgeld angerechnet wird, ist im Einzelfall durch die Kindertagespflegepersonen mit den dafür zuständigen Stellen zu klären.

Das Tagespflegeentgelt setzt sich zusammen aus

  • einer Pauschale für den Sachaufwand
  • einen Betrag zur Anerkennung der Förderleistung
  • sowie einem differenzierten Qualifizierungszuschlag.

 

Entsprechend ihrer Qualifizierung erhalten Kindertagespflegepersonen einen Qualifizierungszuschlag in Höhe von 60% (Qualifikationsstufe 1: qualifizierte Kindertagespflegeperson bzw. KinderpflegerIn) oder 80% (Qualifikationsstufe 2: pädagogische Fachkräfte wie ErzieherIn) aus dem Betrag zur Anerkennung der Förderleistung.

Keinen Qualifizierungszuschlag erhalten

  • Kindertagespflegepersonen mit weniger als 100 Stunden Qualifizierung
  • Kindertagespflegepersonen, welche die geforderten 15 Stunden Fortbildung pro Jahr nicht leisten
  • Kindertagespflegepersonen, welche mit dem Kind bis zum 3. Grad verwandt sind
  • Kindertagespflegepersonen, welche Kinder in einer Großtagespflege betreuen und diese die einrichtungsähnliche Förderung gem. Art. 20a BayKiBiG erhält

 

Zudem erhalten Kindertagespflegepersonen für die Betreuung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder einen entsprechenden Betrag für den Mehraufwand.

Des Weiteren erhalten Kindertagespflegepersonen, um der anhaltend hohen Nachfrage zu Betreuungen in den Randzeiten gerecht zu werden, seit dem 01.09.2020 bei einer Betreuung in den Randzeiten (06:00 Uhr - 08:00 Uhr; 16:00 Uhr - 21:00 Uhr sowie am Wochenende von 06:00 Uhr - 21:00 Uhr) zusätzlich 2,00 € für jede volle betreute Stunde.

Die aktuellen Tagespflegesätze finden sich rechts in der Randbox.

Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103, -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Kerstin Matheis Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Anna Hackl Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Sabrina Sagerer Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Theresa Friedsam Sachbearbeiterin
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