Sozialleistungen und Einkommensbesteuerung Kindertagespflegepersonen

Unsere selbständig arbeitenden Kindertagespflegepersonen im Landkreis Freyung-Grafenau werden durch verschiedene Sozialleistungen unterstützt.

Alterssicherung

Nachgewiesene Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung der Tagespflegeperson werden zur Hälfte erstattet (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII). Als angemessen gilt der festgelegte Mindestbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erstattung erfolgt nur für die Zeiträume, in denen ein Tagespflegeverhältnis besteht. Der Beitrag zur Alterssicherung wird unabhängig von der Zahl der zu betreuenden Kinder gewährt. Als Alterssicherung anerkannt werden insbesondere eine freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung oder aber die sogenannte Rürup- oder Riesterrente, wobei die früheste Auszahlung bei Erreichen des 60sten Lebensjahres erfolgen darf.

Ob sie gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind oder nicht, kann Ihnen ein Berater der deutschen Rentenversicherung mitteilen. Bitte klären Sie Ihren Rentenversicherungsstatus vor Beginn der Tätigkeit als Tagespflegeperson ab. Kontaktdaten: 0851-956140

Unfallversicherung

Die nachgewiesenen Aufwendungen für Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung werden in voller Höhe vom Amt für Kinder und Familie erstattet (§ 23 Abs. 2 Nr. 3 SGB VIII).
Für selbständig tätige Tagespflegepersonen besteht gem. § 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII eine gesetzliche Unfallversicherungspflicht. Die Tagespflegepersonen sind verpflichtet, sich bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) anzumelden.

Adresse: BGW
Pappelallee 35/37
22089 Hamburg.

Krankenversicherung

Zur Abklärung des Krankenversicherungsstatus melden sich selbständig tätige Tagespflegepersonen bei Ihrer zuständigen Krankenkasse an. Verbleiben Sie nicht in einer Familienversicherung und werden als selbständig tätige Tagespflegeperson gesetzlich versichert, können Sie die Hälfte des Mindestbeitrages der gesetzlichen Krankenversicherung geltend machen.

Einkommensbesteuerung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen

Tagespflegepersonen haben ihr zuständiges Finanzamt über ihre selbständige Tätigkeit zu informieren. Das Finanzamt wird ihnen daraufhin einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung zusenden. Der Fragebogen kann auch unter www.formulare-bfinv.de ausgedruckt werden. Dieser muss ausgefüllt an das Finanzamt zurückgesandt werden. Das Finanzamt wird auf dieser Grundlage prüfen, ob und in welcher Höhe Einkommensteuervorauszahlungen zu leisten sind.

Weitere ausführlichere Informationen zur Einkommensbesteuerung und zu den Sozialleistungen erhalten Sie über Broschüre "Was bleibt" des deutschen Vereins.

 

Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103, -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Nadine Angerer Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Alexandra Meier Kindheitspädagogin B.A
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Anna Hackl Sachbearbeiterin
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Kerstin Matheis Sachbearbeiterin
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Theresa Friedsam Sachbearbeiterin
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Sabrina Sagerer Sachbearbeiterin
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