Immissionsschutzrechtliche Verfahren
Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. In einem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden. Damit soll zum Schutz von Mensch und Umwelt umfassend sichergestellt werden, dass von der Anlage keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter (§ 1 I BImSchG) ausgehen. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind (§ 6 I BImSchG).
Im Landkreis haben folgende Unternehmen dieses Verfahren durchlaufen:
- Antrag der Helmut KNAUS KG Campingparks
Marktbreiter Straße 11,
97199 Ochsenfurt
gemäß § 4 BImSchG
auf Errichtung und Betrieb eines Flüssiggaslagerbehälters mit einem Inhalt von 16,7 m³ sowie einem Füllgewicht von ca. 8,4 to Propan am Standort Knaus Camping Park Lackenhäuser, Lackenhäuser 127, 94089 Neureichenau (Grundstück Flnr. 253 der Gemarkung Lackenhäuser)
Sebastian Schlutz Sachbearbeiter