Immissionsschutzrechtliche Verfahren

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. In einem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage berücksichtigt und gewürdigt werden. Damit soll zum Schutz von Mensch und Umwelt umfassend sichergestellt werden, dass von der Anlage keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter (§ 1 I BImSchG) ausgehen. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt sind (§ 6 I BImSchG).

Im Landkreis haben folgende Unternehmen dieses Verfahren durchlaufen:

Neben dem Genehmigungsverfahren und Veröffentlichungspflichten des BImSchG werden auch Verfahren nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) geführt und veröffentlicht. Für die Veröffentlichungen haben die Bundesländer ein Portal eingerichtet, unter dem Sie auch die Verfahren im Bereich des Landkreises Freyung-Grafenau finden:

Zum UVP-Portal https://www.uvp-verbund.de/startseite

Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Sebastian Schlutz Sachbearbeiter
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