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Sportförderung: Vereinspauschale und Landkreispauschale (vormals Jugendsportförderung) bis spätestens 1. März beantragen

Vereinspauschale:

Das Bayerische Staatsministerium des Innern für Sport und Integration gewährt nach Maßgabe der Sportförderrichtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen an Sportvereine und -verbände, um den außerschulischen Sport zu unterstützen.

Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung sind 500 Mitgliedereinheiten pro Verein. Diese Einheiten setzen sich aus der Altersstruktur des Vereins sowie aus ggf. vorhandenen Übungsleiterlizenzen zusammen. Die Anzahl der Mitglieder unter 27 Jahre zählt 10-fach, Mitglieder ab 27 Jahre 1-fach. Vorteilhaft sind Übungsleiter- und Zusatzlizenzen, da diese je mit 650 bzw. 325 Mitgliedereinheiten gewichtet werden.

Eine weitere Bedingung ist die aktive Jugendarbeit der Vereine, d. h. die Zahl der Mitglieder unter 27 Jahren muss mindestens 10 % betragen - es sei denn, der Verein setzt sich für den Behinderten-, Rehabilitations- oder Seniorensport ein.

Besonderheiten im Hinblick auf die Corona-Pandemie:

Beitragsaufkommen:

Für die Gewährung der Vereinspauschale 2021 in Bezug auf das Beitragsaufkommen kann die Corona-Pandemie grundsätzlich als besonderer Grund gem. Teil 1 Abschnitt A Nr. 5.2 Satz 5 SportFöR anerkannt werden, sofern das Beitragsaufkommen nicht erreicht wird und nicht durch Reinerlöse aus ehrenamtlichen Tätigkeiten etc. aufgestockt werden konnte. Dies gilt nicht im Falle des Nichterreichens des geforderten Beitragsaufkommens durch vom jeweiligen Verein selbst gewählte bzw. verursachte Beitragsermäßigungen oder -freistellungen.

Anrechnung von Übungsleiter- und Trainerlizenzen:

Lizenzen die nach dem 1. März 2020 ablaufen, können auch ohne eine Fortbildung bzw. Verlängerung noch für die Beantragung der Vereinspauschale 2021 als gültig angesehen werden.
Weiter kann im Förderjahr 2021 ausnahmsweise auf das Erfordernis verzichtet werden, dass Übungsleiterlizenzen seit dem Stichtag des Vorjahres im Sportbetrieb eingesetzt wurden.
Ab dem Jahr 2021 werden auch die sog. „Zusatzlizenzen“ teilbar, d. h. sie können hälftig auf zwei Vereine aufgeteilt werden.

Landkreispauschale (vormals: Jugendsportförderung):

Der Landkreis Freyung-Grafenau fördert die außerschulische Jugendarbeit in Sportvereinen durch einen jährlichen finanziellen Zuschuss in Form einer Landkreis-Vereinspauschale.

Der Förderbetrag wird durch ein Punktesystem errechnet. Jedes, dem Verein zum Jahresbeginn angehörige Mitglied bis einschließlich 17 Jahre wird mit 10 Punkten bewertet, die im Dachverband (z. B. BLSV, BSSB usw.) zum 01.01. eines Jahres gemeldet sind. Hinzu gerechnet werden alle zum 01.03. jeden Jahres gültige Übungsleiterlizenzen, die dem Verein zum Jahresbeginn zur Verfügung stehen. Die Bewertung der einzelnen Lizenzen wird nach den Kriterien auf Grundlage der gültigen Richtlinie zur staatlichen Vereinspauschale vorgenommen. Eine Übungsleiterlizenz kann auf zwei Vereine aufgeteilt werden und wird dann je zur Hälfte, also mit jeweils 325 Punkten gewichtet. Die Übungsleiterlizenzen sind im Original oder in Kopie mit Einverständniserklärung der jeweiligen Lizenzinhaber vorzulegen. Eingesetzte gültige Übungsleiterlizenzen, die 4 v.H. der Gesamtmitgliederzahl des Vereins übersteigen, bleiben unberücksichtigt. Die Summe der Punkte ergibt die Mitgliedereinheiten des Vereins.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel werden durch die Gesamtzahl der gemeldeten Mitgliedereinheiten der Vereine dividiert und so die Fördereinheit errechnet, die auf eine Mitglieder-einheit entfällt. Dieser Betrag wird kaufmännisch auf volle Euro gerundet. Eine Förderung unter 50 € wird nicht gewährt (Bagatellgrenze).

Die Antragstellung zur Landkreispauschale erfolgt automatisch mit der Abgabe des Antrags zur Vereinspauschale zum 01.03.2021 und ist beim Landkreis Freyung-Grafenau zu beantragen. Eine separate Antragsstellung zur Landkreis-Vereinspauschale ist somit nicht erforderlich.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Das Landratsamt Freyung-Grafenau hat allen Vereinen im Landkreis Antragsformulare zugesandt. Der Antrag muss jedes Jahr neu gestellt werden. Sollte ein Verein wider Erwarten keine Unterlagen erhalten haben, sind die Unterlagen auf der Homepage des Landratsamtes Freyung-Grafenau zum Download unter: https://www.freyung-grafenau.de/leben-und-wohnen/sport/vereinspauschale/ zur Verfügung gestellt. Zusätzlich können die Unterlagen telefonisch unter 08551 57-329 oder per Email (sport@landkreis-frg.de) angefordert werden.

Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen mitsamt Anlagen beim Landratsamt Freyung-Grafenau bis spätestens 1. März 2021 im Original vorgelegt werden. Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.


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