Trinkwasseranlagen
Der Wasserbedarf bzw. die Versorgung mit Trink-und Brauchwasser wird im Landkreis Freyung-Grafenau über Brunnen u. Quellen sowie Wasser von der Wasserversorgung Bayerischer Wald sichergestellt.
Die Wässer im bayerischen Wald sind sehr sauer und müssen deshalb mittels (Jurakalk od. Marmorkies) entsprechend aufbereitet werden. Nach dem Gesetz darf der pH-Wert nicht unter 6,5 und nicht über 9,5 sein und eine Calcitlösekapazität vom 5 mg/l nicht überschreiten.
In verschiedenen Ortsteilen und Weilern sind private Wassergemeinschaften, Wassergenossenschaften und Einzelwasserversorger vorhanden, die sich selbst mit Trink-und Brauchwasser versorgen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, wie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) u. das Infektionsschutzgesetz (IfSG), werden diese Wasserversorgungsanlagen und auch die öffentlichen Anlagen regelmäßig durch das Gesundheitsamt auf den baulichen Zustand, sowie auf das Umfeld (Wassereinzugsgebiet) besichtigt.
Die Inhaber oder Betreiber einer entsprechenden Wasserversorgungsanlage haben nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechende chemische und bakteriologische Wasseruntersuchungen jährlich durchzuführen und beim Gesundheitsamt vorzulegen.
Bakteriologische Erläuterungen
Escherichia coli
frische Wasserverunreinigung mit Warmblüterfäkalien; Krankheitserreger sind möglicherweise vorhanden.
Coliforme Bakterien
länger zurückliegende Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien; allgemeiner Hinweis auf Verunreinigung
Enterokokken
Bestätigung und Hinweis für eine fäkale Verunreinigung (vermehrt bei Tieren) (aber auch Wachstum in organischen Material)
Clostridium perfringens
möglicherweise länger zurückliegende fäkale Verunreinigung; Nachweis auch im Desinfizierten Wasser möglich; Hinweis auf Einzeller- Dauer formen
Koloniezahlwerte bei 22º und 36º C (Keine anormale Änderung !)
Beeinflussung durch Oberflächenwasser od. durch die obere Bodenschicht; Stagnationswasser; Rohrnetzverkeimung; Korrosion
Weitere Informationen erhalten Sie über
- Qualitätsanforderungen des Trinkwassers
- Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen
- Woher das von Ihnen genutzte Trinkwasser kommt
- Hinweise über Desinfektion und Aufbereitung von Trinkwasser
- Zugelassene Untersuchungsstellen (Labor) für Trinkwasser
- Unterstützung zur Sanierung und Neubau von Wasserversorgungsanlagen
Übersicht Trinkwasseranlagen
Anlagen nach TrinkwV §3
a-Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag mindestens 10 m³ Trinkwasser entnommen oder aus denen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird, z.B. Gemeinde, Städte
Untersuchungsumfang:
Routineuntersuchung a-Anlagen
Umfassende Untersuchungen a-Anlagen
Formulare + Infomaterial:
Trinkwasserverordnung auf Volksfesten und Ortsfesten
Hygieneanweisung für Wasserwerksangehörige
b- Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen und im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, z.B. Eigenwasserversorger mit Ferienwohnung, Gaststätte
Untersuchungsumfang:
Untersuchung b-Anlagen
Formulare + Infomaterial:
Anschlussbestätigung an die zentrale Wasserversorgung
c-Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden
Untersuchungsumfang:
Untersuchung c-Anlagen
Formulare + Infomaterial:
Anschlussbestätigung an die zentrale Wasserversorgung
Stefan Pfeiffer Sachbearbeiter