Trinkwasseranlagen

Der Wasserbedarf bzw. die Versorgung mit Trink-und Brauchwasser wird im Landkreis Freyung-Grafenau  über Brunnen u. Quellen sowie Wasser von der Wasserversorgung Bayerischer Wald sichergestellt.
Die  Wässer im bayerischen Wald sind sehr sauer und müssen deshalb mittels (Jurakalk od. Marmorkies) entsprechend aufbereitet werden. Nach dem Gesetz darf der pH-Wert nicht unter 6,5 und nicht über 9,5 sein und eine Calcitlösekapazität vom 5 mg/l nicht überschreiten.

In verschiedenen Ortsteilen und Weilern sind private Wassergemeinschaften, Wassergenossenschaften und Einzelwasserversorger vorhanden, die sich selbst mit Trink-und Brauchwasser versorgen.
Entsprechend der gesetzlichen Vorschriften, wie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) u. das Infektionsschutzgesetz (IfSG), werden diese Wasserversorgungsanlagen und auch die öffentlichen Anlagen regelmäßig durch das Gesundheitsamt auf den baulichen Zustand, sowie auf das Umfeld (Wassereinzugsgebiet) besichtigt.
Die Inhaber oder Betreiber einer entsprechenden Wasserversorgungsanlage haben nach den gesetzlichen Vorschriften entsprechende chemische und bakteriologische Wasseruntersuchungen jährlich durchzuführen und beim Gesundheitsamt vorzulegen.

Bakteriologische Erläuterungen

Escherichia coli

frische Wasserverunreinigung mit Warmblüterfäkalien; Krankheitserreger sind möglicherweise vorhanden.

Coliforme Bakterien

länger zurückliegende Verunreinigung mit Warmblüterfäkalien;  allgemeiner Hinweis auf Verunreinigung

Enterokokken

Bestätigung und Hinweis für eine fäkale Verunreinigung (vermehrt  bei Tieren) (aber auch Wachstum  in organischen Material)

Clostridium perfringens

möglicherweise länger zurückliegende fäkale Verunreinigung; Nachweis auch im Desinfizierten Wasser möglich; Hinweis auf Einzeller- Dauer formen

Koloniezahlwerte bei 22º und 36º C (Keine anormale Änderung !)

Beeinflussung durch Oberflächenwasser od. durch die obere Bodenschicht;  Stagnationswasser; Rohrnetzverkeimung; Korrosion

Weitere Informationen erhalten Sie über

  • Qualitätsanforderungen des Trinkwassers
  • Umfang und Häufigkeit von Untersuchungen
  • Woher das von Ihnen genutzte Trinkwasser kommt
  • Hinweise über Desinfektion und Aufbereitung von Trinkwasser
  • Zugelassene Untersuchungsstellen (Labor) für Trinkwasser
  • Unterstützung zur Sanierung und Neubau von Wasserversorgungsanlagen

Übersicht Trinkwasseranlagen

Anlagen nach TrinkwV §3

a-Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag mindestens 10 m³ Trinkwasser entnommen oder aus denen Trinkwasser an mindestens 50 Personen abgegeben wird, z.B. Gemeinde, Städte

Untersuchungsumfang:
Routineuntersuchung a-Anlagen
Umfassende Untersuchungen a-Anlagen

Formulare + Infomaterial:
Trinkwasserverordnung auf Volksfesten und Ortsfesten
Hygieneanweisung für Wasserwerksangehörige

b- Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser entnommen und im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit genutzt werden, z.B. Eigenwasserversorger mit Ferienwohnung, Gaststätte

Untersuchungsumfang:
Untersuchung b-Anlagen

Formulare + Infomaterial:
Anschlussbestätigung an die zentrale Wasserversorgung

c-Anlagen:
Anlagen, aus denen pro Tag weniger als 10 m³ Trinkwasser zur eigenen Nutzung entnommen werden

Untersuchungsumfang:
Untersuchung c-Anlagen

Formulare + Infomaterial:
Anschlussbestätigung an die zentrale Wasserversorgung

Fachbereich 34-2 - Trinkwasser und Badewasser; Umweltbezogener Gesundheitsschutz
Stefan Pfeiffer Sachbearbeiter
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