Projektförderung bei LEADER
Wichtig: Aktuell und bis auf Weiteres können keine LEADER-Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine verbindlichen Aussagen, ab wann wieder Anträge (dann in der Förderperiode 2023-2027) gestellt werden können. Die folgenden Angaben beziehen sich somit auf die Förderperiode 2014 - 2022. Zu den Fördervoraussetzungen in der Förderperiode 2023 - 2027 liegen noch keine Informationen vor.
Über das EU-Förderprogramm LEADER werden innovative Projekte, die die Region nachhaltig stärken, anteilig gefördert.
Folgende Voraussetzungen müssen für eine Projekförderung über LEADER gegeben sein (Förderperiode 2014 - 2022):
- innovativer Ansatz
- mind. neutraler Beitrag zum Umweltschutz
- mind. neutraler Beitrag zur Eindämmung des Klimawandels / Anpassung an seine Auswirkungen
- Bezug zum Thema Demografie
- Beitrag zu einem in der LES definierten Entwicklungsziel
- Bedeutung/Nutzen für das LAG-Gebiet
- Grad der Bürgerbeteiligung
- Vernetzungsgrad
- Beitrag zur Regionalen Wertschöpfung
Über die Projektförderung entscheidet der LAG-Steuerkreis anhand der in der Checkliste 2023 - 2027 definierten Kriterien. (Download in der Randbox)
Antragsteller können u. a. sein
- Kommunen
- Vereine
- Unternehmen
- Privatpersonen
Förderperiode
Aktuell und bis auf Weiteres können keine LEADER-Förderanträge gestellt und bewilligt werden. Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt auch noch keine verbindlichen Aussagen, ab wann wieder Anträge gestellt werden können.
Fördersätze bei LEADER
- 60 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei Einzelprojekten
- 70 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei Kooperationsprojekten (landkreisübergreifend)
- 40 % der förderfähigen Gesamtinvestitionskosten (netto) bei produktiven (gewinnorientierten) Projekten
Wichtige Informationen
- Die Förderung über Leader erfolgt im Erstattungsprinzip, d. h. der Projektträger muss zunächst die gesamten Projektkosten vorschießen
- Mit der Projektumsetzung darf erst nach Antrag und Bewilligung begonnen werden.
- Die Publizitätsvorschriften von Leader müssen eingehalten werden.
Haben auch Sie eine innovative Projektidee, die die Region nachhaltig stärken kann und in weiten Teilen die Fördervoraussetzungen erfüllt?
Dann nehmen Sie am besten gleich Kontakt mit dem LAG-Geschäftsführer Tobias Niedermeier auf, um einen Termin für ein Erstgespräch zu vereinbaren.
Tobias Niedermeier Leader, LAG-Geschäftsführung