EU-Förderprogramm LEADER

Das EU-Förderprogramm LEADER hat sich zum Ziel gesetzt, die ländlichen Räume nachhaltig zu stärken. LEADER steht dabei für „Liaison entre actions de développement de l'économie rurale“, das ist französisch und bedeutet auf Deutsch „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“.

Kernelement des Programms ist der bürgerorientierte Ansatz, d. h. die Bürger selbst sollen zum Beispiel in Form von Arbeitskreisen Strategien und Maßnahmen erarbeiten, die die Region nachhaltig stärken.

Denn der Mensch, der in der Region lebt, weiß am besten, wo die Stärken und Schwächen liegen. LEADER fördert innovative und auf Nachhaltigkeit ausgelegte Projekte.

Die grundlegenden Ansätze von LEADER sind

  • Territorialer Ansatz: Die Entdeckung und Entwicklung eines eigenständigen Profils, d. h. die Region wird durch regionsspezifische Handlungsansätze gestärkt. 
  • Bottom-up Ansatz: Breite Bürgerbeteiligung bei der Entwicklung und Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie. Prinzip: Der Mensch, der in der Region lebt, weiß am besten, wo die Stärken und Schwächen liegen. 
  • Lokale Entwicklungsstrategie: Gemeinsam mit privaten und öffentlichen Akteuren wird eine Strategie entwickelt, wie die regionalen Schwächen minimiert und die Stärken maximiert werden können. 
  • Integrierter Ansatz durch eine fachübergreifende Zusammenarbeit. 
  • Vernetzung der Akteure: Durch einen regen Austausch werden Synergien geschaffen.

Was ist LEADER?

Lokale Aktionsgruppe (LAG)

Der Verein „Lokale Aktionsgruppe (LAG) Landkreis Freyung-Grafenau e. V.“ ist eine Interessengemeinschaft von Kommunen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürlichen Personen und juristischen Personen, die sich das Ziel gesetzt haben, die Region nachhaltig zu stärken. Die Satzung sowie die Geschäftsordnung für das Entscheidungsgremium wurden Anfang 2023 neu gefasst (befinden sich in der Randbox).

Aktionsgebiet

Das Aktionsgebiet der LAG umfasst den gesamten Landkreis Freyung-Grafenau mit seinen 25 Städten, Märkten und Gemeinden. Hier leben knapp 80.000 Menschen auf einer Fläche von ca. 1.000 km²: Mit einer Bevölkerungsdichte von ca. 80 Einwohnern/km² gehört der Landkreis zu den dünnstbesiedelten Gegenden Bayerns und ist eindeutig dem ländlichen Raum zuzuordnen.

Organisation der LAG

Organigramm

Der Verein setzt sich wie folgt zusammen:

  • Mitgliederversammlung
    Das oberste Organ des Vereins beschließt unter anderem über die Annahme der Lokalen Entwicklungsstrategie, die Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands, die Wahl des Vorstands und des Entscheidungsgremiums (im Wahljahr), sowie die Satzung und Änderungen der Satzung. Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, die den Vereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenlos.
     
  • Vorstand
    Der Vorstand hat die Aufgabe, die Geschäfte des Vereins zu führen. In seine Zuständigkeit fallen alle Geschäfte, die nicht nach der Satzung der Mitgliederversammlung oder dem Entscheidungsgremium zugewiesen worden sind. Er besteht aus:
    • einer Vorsitzenden (Renate Cerny)
    • einem stellvertretenden Vorsitzenden (Rudi Mautner)
    • einem Schatzmeister (Bürgermeister Ernst Kandlbinder)
    • sowie dem Schriftführer als nicht stimmberechtigtem Mitglied (LAG-Geschäftsführer Tobias Niedermeier).
       
  • Steuerkreis (Entscheidungsgremium)
    Das Entscheidungsgremium ist das nach LEADER vorgeschriebene Organ zur Durchführung eines ordnungsgemäßen Projektauswahlverfahrens und zur Steuerung und Kontrolle der Umsetzung sowie zu Änderungen der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES). Der Steuerkreis besteht aus dem Vorstand und weiteren acht bis zehn Vereinsmitgliedern. Die Zusammensetzung des Gremiums entspricht den einschlägigen Vorgaben, alle wichtigen Fachbereiche sind vertreten.
     
  • Fachbeirat
    Zur Unterstützung des Vorstands und zur Förderung des Steuerkreises wurde ein Fachbeirat eingerichtet. Die Mitglieder des Beirats werden durch den Vorstand bestimmt. Der Beirat umfasst in erster Linie Vertreter von Fachbehörden und Trägern öffentlicher Belange, soweit sie die Ziele des Vereins unterstützen. Die Mitglieder des Beirats müssen nicht Mitglied des Vereins sein, sie werden in der Regel projektbezogen zu den Sitzungen des Vorstands / des Steuerkreises hinzugezogen.
     
  • LAG-Geschäftsführung

    Die Aufgaben der LAG-Geschäftsführung sind u. a.:
     
    • Geschäftsführung der Lokalen Aktionsgruppe
    • Steuerung und Überwachung der Umsetzung der LES
    • Unterstützung von Projektträgern bei der Projektentwicklung und -umsetzung
    • Impulsgeber für Projekte zur Umsetzung der LES
    • Vorbereitung des Projektauswahlverfahrens der LAG
    • Unterstützung von Arbeits- und Projektgruppen
    • Monitoring und Evaluierungsaktivitäten
    • Öffentlichkeitsarbeit zu LEADER im LAG-Gebiet (inkl. Internetauftritt) + LAG-Außendarstellung
    • Zusammenarbeit mit relevanten Akteuren im Sinne der Lokalen Entwicklungsstrategie
    • Zusammenarbeit und Erfahrungsaustausch mit anderen LEADER-Regionen
    • Mitarbeit im LEADER-Netzwerk

Mitglied werden

Möchten auch Sie einen ehrenamtlichen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung unseres schönen Bayerwaldlandkreises leisten? Dann werden auch Sie Mitglied der Lokalen Aktionsgruppe!
Mitglied des Vereins kann jede natürliche oder juristische Person sein, die den Vereinszweck unterstützt. Die Mitgliedschaft im Verein ist kostenlos.

Der LAG-Geschäftsführer freut sich über Ihren Anruf.

Sachgebiet 14 - Wirtschaftsförderung, Tourismus, Regionalentwicklung
Tobias Niedermeier Leader, LAG-Geschäftsführung

LEADER GESCHÄFTSORDNUNG

Lokale Geschäftsordnung (LAG) pdf | 508 KB

LEADER SATZUNG

Lokale Aktionsgruppe (LAG) pdf | 8 MB

LEADER BEITRITTSERKLÄRUNG

Lokale Aktionsgruppe (LAG) pdf | 418 KB

LEADER-Projekte und die Aktivitäten des LAG-Managements werden gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung ländlichen Raums (ELER).

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