Wegweiser
Verwaltung und Politik

Wegweiser
Wirtschaft und Tourismus

Wegweiser
Gesundheit und Soziales

Wegweiser
Leben und Wohnen

Wegweiser
Kunst und Kultur

Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der FRGflex-App

 

Gültig seit 01.11.2026

 

§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für die Nutzung der smartphonebasierten FRGflex-App (im Folgenden auch “App” genannt).

Das Landkreis Freyung-Grafenau (im Folgenden “Landkreis” genannt) stellt die FRGflex-App kostenfrei zur Anfrage und bei Verfügbarkeit zur Buchung von Beförderungsdienstleistungen zur Verfügung.

FRGflex ist als zeitlich und räumlich flexibles ÖPNV-Taxi als Ergänzung zum bestehenden Bus- und Rufbusangebot ausgestaltet und wird in der Weise angeboten, dass mehrere Kunden mit ähnlichen Fahrtrouten kosten-, verkehrsvermeidend und ressourcensparend gemeinsam in einem Fahrzeug an ihr jeweiliges Endziel befördert werden, sodass das Fahrzeug ideal ausgelastet ist.

Der Beförderungsvertrag kommt mit dem jeweiligen Verkehrsunternehmen (im Folgenden „VU“ genannt), das insoweit im eigenen Namen handelt, und nicht mit dem Landkreis zustande. Der Landkreis übernimmt lediglich die Vermittlung von Beförderungsdienstleistungen und ist daher nicht Schuldner der Beförderungsleistung.

 

§ 2 Nutzung der App, Registrierung, Aktualisierung der persönlichen Daten und Änderung des Zahlungsmittels

(1) Für die Anfrage und Buchung von Beförderungsdienstleistungen im Rahmen von FRGflex stellt der Landkreis kostenfrei die FRGflex-App zur Verfügung.

Die App kann über die gängigen Plattformen (z.B. Google Play Store, Apple App-Store) heruntergeladen und genutzt werden.

Es besteht kein Anspruch auf eine dauerhafte Verfügbarkeit der FRGflex-App. Der Landkreis ist berechtigt, den Betrieb der App jederzeit einzustellen.

(2) Der Kunde erhält keine Rechte an der App. Der Kunde ist nicht berechtigt, die App zu kopieren, zu vertreiben oder auf sonstige Weise gewinnbringend zu verwerten oder Änderungen an der App vorzunehmen. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Funktionsweise der App zu untersuchen, diese zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen, zu rekonstruieren oder deren Code oder andere Bestandteile für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden.

(3) Nicht zum Leistungsgegenstand der App gehören der Zugang und die Verbindung mit dem Internet. Soweit die mit der App verbundene Nutzung des mobilen Endgeräts Kosten verursacht, hat der Kunde diese gegenüber Dritten selbst zu tragen. Zudem hat der Kunde eigenverantwortlich und auf eigene Kosten für die technischen Voraussetzungen, die Konfiguration, die Leistungsfähigkeit sowie die Aktualität der erforderlichen Software (Android/iOs) seines mobilen Endgeräts zu sorgen.

(4) Zur Buchung einer Beförderungsdienstleistung per App ist eine Registrierung erforderlich.

(5) Hierbei hat der Kunde nachfolgende Angaben wahrheitsgemäß mitzuteilen:

  • Vor- und Nachname
  • E-Mail-Adresse
  • Mobiltelefonnummer
  • Hinterlegung eines Zahlungsmittels.

Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: PayPal, Kreditkarte, Guthaben, Barzahlung.

Alle unbaren Zahlungsmittel stehen nur voll geschäftsfähigen Personen zur Verfügung. Dafür muss der Kunde folgende Daten zusätzlich übermitteln.

  • Geburtsdatum
  • Anschrift, Wohnort
  • Bei Auswahl von PayPal: die erforderlichen Zugangsdaten
  • Bei Auswahl von Kreditkartenzahlung: die Kreditkartendaten (Name und Vorname des Kreditkarteninhabers, Kreditkartentyp (Visa, MasterCard, American Express), Nummer, Ablaufdatum und CVC-Code der Kreditkarte)

Außerdem ist ein Passwort für den Account zu vergeben.

Benutzername und Passwort sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Für die Vertraulichkeit und Sicherheit des Accounts ist der Kunde verantwortlich. 

(6) Pro Kunde darf nur eine Registrierung in der FRGflex-App vorgenommen werden.

(7) Aktualisierung der persönlichen Daten und Änderung des Zahlungsmittels

Der Kunde ist verpflichtet, seine bei der Registrierung angegebenen persönlichen Daten bei Veränderung unverzüglich in der FRGflex-App zu aktualisieren. Das gilt insbesondere für E-Mail-Adresse und Mobiltelefonnummer.

Der Kunde hat die Möglichkeit, ein hinterlegtes Zahlungsmittel zu löschen und/oder ein Neues unter Angabe der erforderlichen Daten hinzuzufügen.

 

§ 3 Buchung, Änderung und Stornierung von Fahrten

(1) Für die Buchung einer kostenpflichtigen Beförderungsdienstleistung sind durch den Kunden folgende weitere Daten zur Fahrt in die hierfür vorgesehene Maske der FRGflex-App einzugeben:

  • Datum
  • Abfahrts- oder Ankunftszeit
  • Startort (sofern der Kunde die automatische Standorterkennung aktiviert hat, erkennt die App diesen selbständig)
  • Zielort
  • vorhandene, nutzbare Fahrkarten (Deutschland-Ticket, GUTi, Landkreis-NetzTicket) - Hinweis: Die Ausgabe dieser Fahrkarten ist weder in der App noch im Fahrzeug möglich
  • Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises inkl. gültiger Wertmarke
  • Besonderheiten wie Rollstuhl, Gepäck, Kindersitz etc.

Der Kunde hat die Möglichkeit, ein barrierefreies Fahrzeug zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist. Ebenso besteht die Möglichkeit ein Fahrzeug mit Kindersitz (bis 36 kg) zu buchen, soweit dieses lokal verfügbar ist.

Die Verfügbarkeit/Nicht-Verfügbarkeit wird nach Auswahl des Optionsfeldes „Rollstuhl“ und/oder „Kindersitz“ angezeigt.

  • Mitfahrer
  • Eingabe des Coupon-Codes, Guthaben-Codes (App-Menüpunkt „Aktionscodes“)

 

(2) Nach Eingabe der Daten zur Fahrtbuchung in die FRGflex-App werden dem Kunden anschließend die buchbaren Fahrtmöglichkeiten angezeigt. Nach Auswahl einer Fahrt und vor der Abgabe eines verbindlichen Angebots erhält der Kunde sämtliche Buchungsdaten noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt.

(3) Durch Anklicken der Schaltfläche „Kostenpflichtig buchen“ stimmt der Kunde der Übermittlung der notwendigen Daten an das VU zu und gibt gegenüber diesem ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Beförderungsvertrages ab.

(4) Nach Annahme des Angebots durch das VU und Abschluss des Beförderungsvertrages erhält der Kunde über die App unverzüglich eine Buchungsbestätigung und die genauen Angaben, wo er sich zu welchem Zeitpunkt für den Zustieg bereithalten muss. Die FRGflex-App kann bei Bedarf und vorheriger Aktivierung der automatischen Standortdiensterkennung mit einem Fußwegrouting unterstützen.

(5) Buchungen können über die FRGflex-App unter dem Menüpunkt „Geplante Fahrten“ storniert oder geändert werden. Die Bedingungen hierfür richten sich nach dem Vertragsverhältnis zwischen Kunde und dem jeweiligen VU.

 

§ 4 Abrechnung und Zahlung von Beförderungsdienstleistungen

(1) Das zu entrichtende Beförderungsentgelt wird in der FRGflex-App ermittelt und vor Abgabe des verbindlichen Angebots durch den Kunden angezeigt.

(2) PayPal- und Kreditkartenzahlungen werden mit Zustandekommen des Beförderungsvertrages abgebucht. Den Beleg über die Zahlung erhält der Kunde per E-Mail.

Möchte ein Kunde seine Buchung mit Guthaben bezahlen, hat er zuvor ein ausreichend hohes Guthaben in seinem Benutzerkonto in der App zu laden. Die Ladung erfolgt mit Hilfe von Gutschein-Codes, die in teilnehmenden Registrierungs- und Verkaufsstellen gekauft und in der App geladen werden können. Gutschein-Codes sind ab Ladung in der App drei Jahre gültig; danach verfallen eventuell noch vorhandene (Rest-)Guthaben. Eine Barauszahlung von Restguthaben ist vor Ablauf der Gültigkeit nicht möglich; aber es wäre die Verwendung von (Rest-)Guthaben in Kombination mit einer anderen Bezahlvariante möglich.

(3) Für jede durchgeführte oder nicht rechtzeitig stornierte Fahrt wird dem Kunden im Anschluss eine Rechnung übersandt. Der Kunde hat jede Rechnung sorgfältig zu prüfen und etwaige Einwände innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt der E-Mail gegenüber dem Landkreis  vorzubringen. Anderenfalls gilt die Rechnung als genehmigt und angenommen. Der Kunde wird in den Rechnungen auf diese Rechtsfolge nochmals ausdrücklich hingewiesen.

Soweit der Einwand berechtigt ist und hierdurch ein Anspruch gegeben ist, wird dem Kunden der unberechtigt eingezogene Betrag erstattet und zwar auf gleichem Weg, der zur Zahlung gewählt wurde.

Eine Übersicht der durch das/die Verkehrsunternehmen für den Kunden erbrachten Beförderungsdienstleistungen wird dem Kunden im Anschluss an die durchgeführte Fahrt über die FRGflex-App zur Verfügung gestellt. In der Fahrthistorie kann der Kunde erkennen, welche Fahrten er getätigt bzw. ggf. storniert hat und welche diesbezüglichen Kosten angefallen sind.

 

§ 5 Sperrung und Löschung des Nutzerkontos

(1) Der Landkreis hat bei sachfremder Nutzung der FRGflex-App (vgl. § 2 Abs. 2) das Recht zur vorübergehenden, bei wiederholten Verstößen zur dauerhaften Sperrung des Nutzerkontos.

(2) Der Kunde ist berechtigt, das Nutzerkonto jederzeit ohne Angabe von Gründen durch elektronische Löschung (Bestätigung des Buttons „Benutzerkonto löschen“) selbst zu löschen oder durch einen Mitarbeitenden des Landratsamtes Freyung-Grafenau löschen zu lassen. Offene Forderungen des jeweiligen VU gegenüber den Kunden bleiben von der Löschung unberührt und richten sich weiterhin nach deren Vertragsverhältnis.

 

§ 6 Datenschutz

Die Verarbeitung der im Rahmen der Registrierung in der FRGflex-App vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG).

Für die Nutzung der FRGflex-App finden Sie die Datenschutzerklärung hier: https://www.freyung-grafenau.de/datenschutz

 

§ 7 Kontaktdaten, Kundenservice

Für Fragen zu FRGflex stehen das nachstehende Kundenportal https://www.freyung-grafenau.de/frgflex oder die Mobilitätszentrale unter der Telefonnummer 08551 57-1215 bzw. das Landratsamt Freyung-Grafenau unter der der Telefonnummer 08551 57-1214 zur Verfügung.

 

§ 8 Rechtswahl und Sprache

Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes (CSIG). Von dieser Regelung unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Fahrgast seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Kommunikations-, Verfahrens- und Gerichtssprache ist Deutsch.

Mobilitätszentrale Ihre Servicezentrale rund um den Nahverkehr im Landkreis - erreichbar Montag bis Sonntag von 08.00 - 17.00 Uhr
Sachgebiet 11 - Finanzverwaltung, ÖPNV, Schülerbeförderung
Christian Penzenstadler Sachbearbeiter Schülerbeförderung