Für Reisen in und durch Staaten, die der Europäischen Union angehören und bei denen Waffen mitgenommen werden sollen, z. B. bei Jagdreisen oder Teilnahme an Schießwettbewerben, wird ein Europäischer Feuerwaffenpass benötigt. Dieser ist ein Legitimationsnachweis für Schusswaffen und Munition innerhalb der Europäischen Union.

Grundsätzlich ist vor der Einreise die Zustimmung zur Waffeneinfuhr einzuholen. Für Jäger und Sportschützen gelten in einigen Mitgliedsstaaten der EU Erleichterungen. In Zweifelsfällen gibt das jeweilige Konsulat bzw. die Botschaft Auskunft.

Der Feuerwaffenpass ersetzt im Bereich der Bundesrepublik Deutschland nicht die Waffenbesitzkarte. Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen.

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Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kathrin Drexler Sachbearbeiterin
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