Wer gewerbsmäßig oder selbständig im Rahmen eines wirtschaftlichen Unternehmens Schusswaffen oder Munition kauft, verkauft oder anderen überlässt, benötigt eine Waffenhandelserlaubnis.

Es muss ein Waffenhandelsbuch geführt werden, aus dem die Art und Menge der Schusswaffen, ihre Herkunft und ihr Verbleib hervorgeht.

Die Erlaubnis kann auf bestimmte Waffen und Munition beschränkt werden. Sie wird zeitlich meist unbefristet ausgestellt.

Beim in der Handwerksrolle eingetragenen Büchsenmacher schließt die Waffenherstellungserlaubnis die Erlaubnis zum Waffenhandel ein.

 

Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Kathrin Drexler Sachbearbeiterin
Landkreis FRG Wappen © 2024 Landratsamt Freyung-Grafenau ImpressumDatenschutzElektronische Kommunikation mit dem Landratsamt |