Erlaubnispflicht

Wenn Sie eine motorsportliche Veranstaltung (beispielsweise ein Auto- oder Motorradrennen) im Landkreis Freyung-Grafenau durchführen möchten, benötigen Sie von uns eine Erlaubnis. Die Erlaubnispflicht nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG) entfällt bei Veranstaltungen, die ausschließlich auf öffentlichem Verkehrsgrund stattfinden. Dann ist eine Erlaubnis nach § 29 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beim Sachgebiet Verkehrswesen einzuholen.

Antragstellung

Der formlose Antrag ist mit allen erforderlichen Unterlagen beim Landratsamt Freyung-Grafenau einzureichen. Hierzu zählen:

  • die Erklärung über die Freistellung der Behörden von allen Schadens- und Ersatzansprüchen
  • der Lageplan mit Darstellung der Strecke
  • die Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers
  • die Versicherungsbestätigung (über eine Sachschaden- und Personenhaftpflicht – auch für die Zuschauer)
  • die Genehmigung der Dachorganisation
  • ggf. auch das Streckenabnahmeprotokoll

Weitere Genehmigungen

Neben der Erlaubnis können noch weitere Ausnahmegenehmigungen oder Erlaubnisse erforderlich sein,
z. B. nach der Straßenverkehrsordnung, nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz oder nach dem Bayerischen Immissionsschutzgesetz.

 

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