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  • Brandschutzdienststelle

Die Brandschutzdienststelle vertritt die Belange des abwehrenden Brandschutzes. Ihre Aufgaben nimmt der Kreisbrandrat wahr, er ist im Vollzug des Baurechts Träger öffentlicher Belange.

Im Rahmen seiner Tätigkeit gibt er insbesondere Stellungnahmen ab zu den Bereichen:

  • Schadens- und Gefahrenabwehr sowie Rettungsmaßnahmen
  • Löschwasserversorgung und ihre Einrichtungen
  • Lage und Anordnung von Löschwasser-Rückhalteanlagen
  • Zugänglichkeit der Grundstücke und baulichen Anlagen für die Feuerwehr sowie an Zufahrten
  • Lage und Anordnung der zum Anleitern bestimmten Stellen
  • Anlagen, Einrichtungen und Geräte für die Brandbekämpfung (wie Wandhydranten, Schlauchanschlussleitungen, Feuerlöschgeräte, Feuerlöschanlagen) und für den Rauch- und Wärmeabzug bei Bränden
  • Anlagen und Einrichtungen für die Brandmeldung (wie Brandmeldeanlagen) und für die Alarmierung im Brandfall (Alarmierungseinrichtungen) und
  • betriebliche Maßnahmen zur Brandverhütung und Brandbekämpfung sowie zur Rettung von Menschen und Tieren (Brandschutzordnung, Feuerschutzübungen).

Als Privatperson können die Dienste der Brandschutzdienststelle nicht in Anspruch genommen werden. Die Brandschutzdienststelle erfüllt öffentliche Aufgaben in einem gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen. Für individuelle Beratungsleistungen stehen private Dienstleister zur Verfügung.

Um Informationen über die Anforderungen bei Neuerrichtung oder Änderung von Brandmeldeanlagen zu erhalten, steht Ihnen an der Integrierten Leitstelle Passau eine Fachkraft für Brandmeldeanlagen zur Verfügung. Die Kontaktdaten der Leitstelle entnehmen Sie bitte den weiterführenden Links.

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