Gerade bei den Naturkatastrophen, die in den vergangenen Jahren auch unseren Landkreis getroffen haben, hat sich gezeigt, zu welcher großen Solidarität und zu welchem großen Engagement die Menschen hier bei uns fähig sind. So kämpften unsere Einsatzkräfte im Jahr 2016 gegen das Hochwasser und im Jahr 2017 mit den Folgen der Unwetter im August.

Hier ging es stets darum, dass ehren- und hauptamtliche Kräfte Hand in Hand agieren. Gleichzeitig nutzt das Landratsamt Freyung-Grafenau in solchen Fällen, oder etwa bei starken Schneefällen und den daraus folgenden Schulausfällen wie im Januar 2019, immer stärker die Möglichkeiten die Bevölkerung nicht nur über die klassischen Medien, sondern auch über seine Homepage, die sozialen Medien oder ein Bürgertelefon zu informieren.

Im Falle einer Katastrophe oder eines Großschadensereignisses finden Sie deshalb alle wichtigen Informationen auf dieser Seite.

Aufgaben und Einheiten

  • Führungsgruppe Katastrophenschutz
    > Die Führung im Einsatzfall wird von der Führungsgruppe Katastrophenschutz (FüGK) übernommen.
  • Unterstützungsgruppe örtlicher Einsatzleiter
    > Für die Wahrnehmung der Aufgaben am Schadensort bestellt jede Katastrophenschutzbehörde einen örtlichen Einsatzleiter.
  • Katastrophenschutzausstattung des Freistaates Bayern
  • Ergänzende Katastrophenschutzausstattung des Bundes
  • Übungen zum Katastrophenschutz
  • Erstellung von Katastrophenschutzplänen
  • Regelung der Notfallvorsorge
  • Sicherstellungsrecht
  • Staatliche Finanznothilfen
  • Bundesleistungsgesetz
  • Bevölkerungswarnung
    > Sirenen
    > Modulares Warnsystem
    > Warn-Apps
    > Deutscher Wetterdienst (DWD)
    > Hochwassernachrichtendienst (HND)

Die Aufgaben ergeben sich aus dem Bayerischen Katastrophenschutzgesetz.

Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Thomas Thurnreiter Sachbearbeiter
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