Die Gemeinden und Landratsämter haben dafür zu sorgen, dass die Vorschriften des bayerischen Bestattungsrechts eingehalten werden. Sie können die hierzu im Einzelfall erforderlichen Anordnungen  treffen.

 

Sachgebiet 30 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Franz-Xaver Stöbich Sachgebietsleiter
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