Ehrenring des Landkreises Freyung-Grafenau

Auf der Grundlage des Art. 17 Satz 1 der Landkreisordnung hat der Landkreis Freyung-Grafenau am 25.07.2022 eine Satzung über die Verleihung von Auszeichnungen für Verdienste um den Landkreis Freyung-Grafenau erlassen.

Mit dieser Satzung wurde die Verleihung eines Ehrenrings etabliert, nachdem das Landkreisrecht, anders als dies für Gemeinden möglich ist, die Verleihung einer Ehrenbürgerwürde nicht vorsieht. Damit ist der Ehrenring des Landkreises Freyung-Grafenau die höchste Auszeichnung, die der Landkreis Freyung-Grafenau zu vergeben hat.

Dieser kann an Personen verliehen werden, die sich um den Landkreis Freyung-Grafenau „besonders herausragende Verdienste“ erworben haben.

Der Ehrenring wird in Gold verliehen, mit dem Landkreiswappen versehen und ist kein Orden oder Ehrenzeichen i. S. des Art. 118 Abs. 5 der Bayer. Verfassung.

Die Verleihung ist widerruflich. Die Zahl der Geehrten wird auf maximal 10 noch lebende Personen begrenzt.

Der Landrat und die Mitglieder des Kreistags sind zur Einreichung von Vorschlägen des Ehrenrings berechtigt. Die Vorschläge sind schriftlich und mit entsprechender Begründung beim Landratsamt Freyung-Grafenau einzureichen. Über Verleihung und Aberkennung des Ehrenrings des Landkreises Freyung-Grafenau entscheidet der Kreistag mit einer Mehrheit von zwei Drittel der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder des Kreistags. Der Kreistag beschließt jeweils in nichtöffentlicher Sitzung.

Der Ehrenring wurde seit seiner Einführung im Jahr 2022 insgesamt ein Mal verliehen.

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