• Grundschulkindbetreuung im Landkreis FRG

Grundschulkindbetreuung im Landkreis FRG

Vielen Familien ist es ein Anliegen, dass ihre Kinder während der Grundschulzeit über den Unterricht hinaus auch am Nachmittag institutionell betreut werden. Diesem Umstand trägt der Gesetzgeber Rechnung mit der Einführung des Gesetzes zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (kurz GaFöG).

Kinder, die im Schuljahr 2026/27 eingeschult werden, haben demnach einen Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung

  • von Montag bis Freitag
  • für acht Stunden täglich (inkl. Unterrichtszeit)
  • auch in den Ferien (mit einer Schließzeit von vier Wochen).
     

In welchem Rahmen findet die Betreuung im Landkreis FRG statt?

Die Ganztagsbetreuung während der Schulzeiten wird an den Grundschulen unseres Landkreises angeboten in Form von verlängerter Mittagsbetreuung oder offener Ganztagsschule.

  • In der verlängerten Mittagsbetreuung werden die Kinder im Anschluss an den Unterricht in den Räumen der Schule betreut. Neben verschiedenen Freizeit- und Förderangeboten findet auch Hausaufgabenbetreuung statt. Die Kosten werden in der Regel gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen.
  • Die offene Ganztagsschule wird für ein ganzes Schuljahr für mindestens zwei Tage die Woche verbindlich gebucht. Im Anschluss an die Unterrichtszeit besuchen die Kinder ein durch die Schule und den Kooperationspartner, der die Betreuung durchführt, gemeinsam entwickeltes Freizeit- und Förderangebot. Auch bei diesem Betreuungsmodell ist die Hausaufgabenbetreuung Bestandteil des Konzepts. Es werden Elternbeiträge für das gemeinsame Mittagessen erhoben.
     

Im Landkreis FRG gibt es derzeit 24 staatliche Grundschulen und eine staatlich genehmigte private Grundschule. Verlängerte Mittagsbetreuung bieten sechs Standorte an, offener Ganztag findet an 13 Schulen statt. Betrieben werden die Ganztagsangebote entweder durch die Kommunen selbst oder durch die freien Träger AWO, Caritas und ebiz GmbH.

Eine Übersicht über die Grundschulen in FRG gibt dieser Link: https://www.schulamt-frg.de/schulen/grundschulen/

An allen drei sonderpädagogischen Förderzentren im Landkreis werden Heilpädagogische Tagesstätten betrieben, in Grafenau durch die Lebenshilfe und in Freyung und Waldkirchen durch die Caritas. Die beiden Förderzentren Don-Bosco-Schule Grafenau und Schule am Stadtpark Waldkirchen bieten darüber hinaus Ganztagsbetreuung im Rahmen der offenen Ganztagsschule an.
 

Wie wird die Ferienbetreuung im Landkreis FRG organisiert?

Für die Betreuung der Kinder in den Ferien gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten. Die Angebote können, müssen aber nicht zwingend auf dem Schulgelände stattfinden. Nähere Auskünfte zu Angeboten und Organisation der Ferienbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 erteilen die jeweiligen Kommunen im Landkreis FRG.
 

Was ist sonst noch interessant zu wissen?

  • Der Rechtsanspruch gilt im Schuljahr 2026/27 für alle Erstklässler, 2027/28 für alle Erst- und Zweitklässler, usw.
     

Zum Schuljahr 2029/30 haben dann alle Grundschulkinder ein Anrecht auf einen ganztägigen Betreuungsplatz.

  • Es handelt sich um das Recht auf einen Ganztagsplatz, nicht um eine Pflicht. Eltern sind nicht dazu verpflichtet, ganztägige Betreuung für ihr Kind in Anspruch zu nehmen.
  • Eltern haben zwar einen Anspruch auf Ferienbetreuung, sie haben allerdings keinen Anspruch darauf, dass diese Ferienbetreuung in ihrer Gemeinde stattfindet. Die Heimatgemeinde darf auf Angebote von Nachbargemeinden verweisen.
  • Es besteht beim Ferienangebot kein Anspruch auf eine kostenlose Betreuung und ebenso kein Anspruch auf eine Beförderung durch die Kommune zum Ort des Betreuungsangebotes.
     

Wenn Fragen zur Grundschulkindbetreuung bestehen oder Hilfe bei der Suche nach einem Betreuungsplatz – insbesondere in den Ferien – benötigt wird, stehen unsere Ansprechpartner in den Gemeinden, Grundschulen und am Landratsamt gerne zur Verfügung.

Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Bettina Schönberger Fachkraft für die Jugendhilfeplanung und Qualitätssicherung(Mo, Di, Fr)