Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss ist ein Organ der kommunalen Selbstverwaltung und bildet zusammen mit der Verwaltung das Jugendamt. In dieser Zweigliedrigkeit erfüllt das Jugendamt die Aufgaben der Jugendhilfe.
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich dabei insbesondere mit der Erörterung aktueller Problemlagen junger Menschen und ihrer Familien sowie mit Anregungen und Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Jugendhilfe, der Jugendhilfeplanung und der Förderung der freien Jugendhilfe.
Die Erledigung der laufenden Geschäfte nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und der Umsetzung der Jugendhilfeausschussbeschlüsse obliegen der Verwaltung des Kreisjugendamtes.
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