Kinder richtig schützen – eine schwierige Gratwanderung
Die Familie steht unter dem besonderen Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung der Kinder liegen in erster Linie in der Verantwortung der Eltern. Andererseits dürfen Kinder auch und gerade in ihrem Elternhaus nicht gefährdet werden.
Das Jugendamt ist verpflichtet, allen Hinweisen nachzugehen, wenn Kinder in Gefahr sein könnten. Beim Kinderschutz muss zwischen Elternrecht und Kindeswohl abgewogen werden: In welcher Weise muss das Wohl des Kindes gefährdet sein, dass der Staat in das verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht eingreifen darf?
Diese Gefährdungseinschätzungen müssen Fachkräfte tagtäglich in oft komplexen und undurchsichtigen familiären Situationen treffen. Dabei arbeiten wir eng mit anderen Institutionen zusammen, zum Beispiel mit Kindertagesstätten, Schulen, Ärzten und der Polizei.


Die zuständigen Ansprechpartner für Ihre Region finden Sie in der Randbox.
Anna Weidinger Gruppenleitung Sozialpädagogischer Dienst und 2. stv. Sachgebietsleitung
Alicia Dey stellv. Gruppenleitung Sozialpädagogischer DienstZuständig für: Stadt und Ortschaften Grafenau (Buchstaben P-Z), Schönberg, ZentingZ), Schönberg, Zenting
Vanessa Ned SozialpädagoginZuständig für: Stadt und Ortschaften Grafenau (Buchstaben A-O)
Sibylle Wallisch SozialpädagoginZuständig für die Gemeinden: Spiegelau, St-Oswald-Riedlhütte, Innernzell, Schöfweg, Eppenschlag
Jana Stockinger SozialpädagoginZuständig für die Gemeinden: Hohenau, Neuschönau, Saldenburg, Thurmansbang
Simon Eiler SozialpädagogeZuständig für die Gemeinden: Perlesreut, Ringelai, Röhrnbach und Mauth
Kathrin Pongratz SachbearbeiterinZuständig für: Stadt und Ortschaften Freyung, Fürsteneck
Samantha Schandra SozialpädagoginZuständig für: Stadt und Ortschaften Waldkirchen (Buchstaben A-H), Jandelsbrunn
Wilhelm Rosalie SozialpädagoginZuständig für: Haidmühle, Hinterschmiding, Grainet, Neureichenau, Philippsreut
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