Kindertagespflege – Auch etwas für mein Kind?

Sie sind auf der Suche nach einer geeigneten Betreuung für Ihr Kind, weil Sie:

  • sich eine familienähnliche Betreuung wünschen
  • Bildung und Betreuung für ihr Kind wünschen
  • eine Ausbildung beginnen oder in Ausbildung stehen 
  • ganz-/halbtags arbeiten
  • bei der ganztägigen Erziehung Unterstützung wünschen / bedürfen
  • Maßnahmen der Arbeitsagentur besuchen bzw. arbeitssuchend sind.

Die (stundenweise) Betreuung Ihres Kindes übernimmt eine qualifizierte Kindertagespflegeperson mit Pflegeerlaubnis, oft als „Tagesmutter bzw. -vater“ bekannt, zumeist bei sich zu Hause bzw. in geeigneten Räumlichkeiten. Sie kann bis zu fünf Kinder im Alter von 0-14 Jahren gleichzeitig betreuen.

Zur Kontaktaufnahme, zum ersten Kennenlernen sowie zur Eingewöhnungs- und Betreuungszeit in der Kindertagespflege steht ein kleiner Ratgeber für Sie bereit: "Kindertagespflege – Kinderbetreuung im Landkreis FRG"

 

 

Eine passende Kindertagespflegeperson finden …

Für die Betreuung Ihres Kindes versucht das Team der Kindertagespflege unter Einbeziehung Ihrer Wünsche passende Kindertagespflegepersonen in Ihrer Nähe zu empfehlen und vermitteln. Alle Kindertagespflegeperson sind durch den Erhalt einer Pflegeerlaubnis „amtlich“ geprüft. Doch Sie entscheiden letztlich, wer Ihr Kind angemessen und passend zu ihrer Lebenssituation betreuen kann. Ebenso entscheidet die Tagespflegeperson, ob sie sich die Betreuung ihres Kindes vorstellen kann.

Wenden Sie sich zur Beratung und Vermittlung an das Team der Kindertagespflege

Kindertagespflegeperson gefunden, was nun …

  • Während der Eingewöhnungszeit ist ein Antrag auf (staatliche) Förderung in Kindertagespflege zu stellen, der von Ihrer zuständigen Gemeinde/Stadtverwaltung vorab zu bestätigen ist.
     
  • Für eine tragfähige, vertrauensvolle Beziehung zwischen Tagespflegeperson, Familie und Kind und einer einhergehenden wertvollen pädagogischen Arbeit ist eine Mindestbuchungszeit von 10 Stunden pro Woche empfohlen. Gleichzeitig ist bei einer ausschließlichen Betreuung in der Kindertagespflege (keine Anschlussbetreuung an eine Kinderkrippe, -garten oder Schule) eine Mindestbuchungszeit von 10 Stunden pro Woche Fördervoraussetzung.
     
  • Mit der Inanspruchnahme einer staatlich geförderten Betreuung beteiligen sich die Eltern an den Beiträgen zur Kinderbetreuung. In finanziell gerechtfertigten Fällen kann der Beitrag ganz oder teilweise übernommen werden. Nähere Informationen finden Sie unter Elternbeitrag.
     
  • Das Krippengeld für Kinder von 0- 3 Jahren ist direkt beim Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter folgendem Link zu beantragen: https://www.zbfs.bayern.de/familie/krippengeld/antrag/index.php
     
  • Ein Bildungs- und Betreuungsvertrag, der zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson geschlossen wird, bildet die Grundlage der Betreuung.
     
  • Bei Schulferien und Schließtagen von Kindergärten/ Krippen ist eine Ferienbetreuung durch eine Kindertagespflegeperson bei freien Kapazitäten möglich.
     
  • Während der Betreuungszeit ist Ihr Kind durch die Bayerische Landesunfallkasse unfallversichert.

 

Alle wichtigen Formulare für die Betreuung in Kindertagespflege finden Sie rechts in der Randbox.

 

Amt für Kinder und Familie im Landratsamt Freyung-Grafenau
Tel: 08551 57-2103, -2112
E-Mail:kindertagespflege@landkreis-frg.de


Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Nadine Angerer Dipl. Sozialpädagogin (FH)
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Alexandra Meier Kindheitspädagogin B.A
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Anna Hackl Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Kerstin Matheis Sachbearbeiterin
Sachgebiet 24 b - Amt für Kinder und Familie
Theresa Friedsam Sachbearbeiterin
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