Bodenrichtwertauskunft
Der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen, wird als Bodenrichtwert bezeichnet.
Der Bodenrichtwert ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Der Bodenrichtwert versteht sich als Orientierungswert und ist nicht mit dem Verkehrswert eines Grundstücks gleich zu setzen.
Er enthält keine Wertanteile für Aufwuchs, Gebäude, bauliche und sonstige Anlagen. Bei bebauten Grundstücken ist der Bodenrichtwert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre (§196 Absatz 1 Satz 2 BauGB).
Gemäß § 196 BauGB kann jedermann Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses bietet sowohl ein Einzelauskunft als auch eine Dauerauskunft.
Einzelauskunft
Eine Bodenrichtwertauskunft kann gebührenpflichtig schriftlich unter Angabe von Name, Rechnungsanschrift, Lieferanschrift sowie Angaben zum Grundstück bestellt werden:
- per E-Mail
- per Fax
- per Brief
oder
- online über den Internetdienst BayernPortal.

Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
Raum 310
Für allgemein Interssierte gibt es zudem die Möglichkeit kostenlos im BayernPortal nach Bodenrichtwerten zu suchen. Hier können Sie sämlichte Bodenrichtwerte ab dem Stichtag 1.1.2024 kostenlos abrufen.
Renate Königseder Sekretariat und Sachbearbeitung
Matthias Krenn BautechnikerBodenrichtwertauskünfte, technische Prüfungen von Bauanträgen inkl. Sonderbauten und Brandschutz, Überprüfungen Kindergärten/Kinderkrippen, Versammlungsstätten.
Andreas Dötter Leiter Geschäftsstelle Gutachterausschuss
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