Die Aufgabenschwerpunkte im Sachgebiet 30 für Land- und Forstwirtschaft:
Für Belange der Land- und Forstwirtschaft ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zuständige Fachbehörde. In einigen Rechtsbereichen ist allerdings auch das Landratsamt Ansprechpartner für Waldbesitzer und Eigentümer von landwirtschaftlich genutzten Flächen.
Gunther Endres Stellvertretende Sachgebietsleitung