Bodenschutz, Altlasten, Deponien

Das Landratsamt Freyung-Grafenau ist als Kreisverwaltungsbehörde für die Umsetzung der Bodenschutzgesetze zuständig.

Fragen zum Thema Bodenschutz, Altlasten und Deponien beantwortet Ihnen gern der zuständige Ansprechpartner (siehe Seitenleiste).

Die Bodenschutzgesetze sowie die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung schützen den Boden als elementaren Bestandteil des Ökosystems ausdrücklich und umfassend und verzahnen vor- und nachsorgenden Bodenschutz.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) regelt vor allem die Sanierung von Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachter Gewässerverunreinigungen und bestimmt Verantwortlichkeiten und Pflichten zur Vorsorge und Abwehr von Gefahren durch schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten.

Die Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) konkretisiert die Anforderungen an den Bodenschutz und die Altlastenbehandlung, insbesondere mit ihren Maßnahmen-, Prüf- und Vorsorgewerten für Schadstoffe.

Das Bayerische Bodenschutzgesetz (BayBodSchG) legt die sachliche Zuständigkeit in Bayern fest (Bodenschutzbehörde ist die Kreisverwaltungsbehörde, unterstützt u. a. durch die Wasserwirtschaftsämter). Darüber hinaus werden die rechtlichen Grundlagen für ein Bodeninformationssystem sowie das Altlastenkataster geschaffen.

Sachgebiet 40 - Bauwesen rechtlich, Raumordnung und Landesplanung, Immissionsschutz, Bodenschutz und Abfallrecht, Wohnbauförderung
Sebastian Schlutz Sachbearbeiter

Hinweise zur Anzeige des Auf- bzw. Einbringens von Materialien auf oder in den Boden pdf | 459 KB

Anzeige des Auf- bzw. Einbringens von Materialien auf oder in den Boden pdf | 512 KB
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