Gewässerausbau und -unterhalt

Die Gewässerunterhaltung dient der Pflege und Entwicklung eines Gewässers. Sie ist grundsätzlich wasserrechtlich gestattungsfrei und obliegt dem jeweiligen Träger der Unterhaltungslast.

Ein Gewässerausbau liegt im Rahmen der Herstellung, Beseitigung und wesentlichen Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer vor und bedarf der Planfeststellung bzw. Plangenehmigung.

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Andreas Grimbs Sachgebietsleiter
Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Knaus Sachbearbeiterin
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