Teichanlagen

Im Landkreis Freyung-Grafenau befinden sich ca. 200 Teichanlagen (z. B. Fischteiche oder Landschaftsteiche)

Für die Errichtung ist neben einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen von Wasser und Wiedereinleiten in ein Gewässer auch häufig eine Plangenehmigung (größenabhängig) erforderlich.

Sachgebiet 42 - Natur- und Landschaftsschutz, Wasserrecht
Christiane Knaus Sachbearbeiterin

Teichbauvorhaben

Merkblatt pdf | 60 KB

Antrag

auf Plangenehmigung u. Erteilung wasserrechtliche Erlaubnis Teichanlage pdf | 506 KB
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