Zulassungsstelle Grafenau

Montag, Mittwoch, Donnerstag 07:30 – 13:00
Dienstag 07:30 – 17:00
Freitag 07:30 – 12:00

Kfz-Zulassungsstelle Freyung

Montag – Mittwoch 07:30 – 13:00
Donnerstag 07:30 – 17:00
Freitag 07:30 – 12:00

Besondere Kennzeichen

  • Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Probe- und Überführungsfahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie gelten maximal fünf Tage ab dem Tag der Beantragung.
  • Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen.
  • Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung Rote Dauerkennzeichen erhalten.
  • Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten.
    • Dazu kann ein fester Zeitraum im Jahr festgelegt werden, für den die Zulassung jährlich wiederkehrend gelten soll.
  • Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
  • Das E-Kennzeichen zur Kennzeichnung von elektrisch betriebener Fahrzeuge. Mit dem sog. Elektromobilitätsgesetz (EmoG) ist den Kommunen die Möglichkeit gegeben, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge einzuführen.

Detailinformationen

Kurzzeitkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Rotes Dauerkennzeichen
Saisonkennzeichen
Oldtimer
E-Kennzeichen

Öffnungszeiten

Annahmeschluss in beiden Stellen 30 Minuten vor Öffnungszeitenende.

Kfz-Zulassungsstelle Freyung

Montag – Mittwoch 07:30 – 13:00
Donnerstag 07:30 – 17:00
Freitag 07:30 – 12:00

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