Die gemeindlichen Feuerwehren im Landkreis werden mit Sirenen und Meldeempfängern zum Einsatz alarmiert. Die Alarmierungsinfrastruktur wird regelmäßig mit einem monatlichen Probealarm geprüft, um technische Störungen oder Einschränkungen in der Wahrnehmbarkeit frühzeitig zu erkennen und dadurch die zuverlässige Alarmierung der Feuerwehren dauerhaft sicherzustellen. Mit der fortschreitenden Umstellung von der analogen Alarmierung auf die digitale Alarmierung im Bereich der Integrierten Leitstelle Passau ergeben sich ab Juni 2025 Änderungen beim monatlichen Probealarm für die Feuerwehren im Landkreis Freyung-Grafenau.
Bis Ende Mai findet der Probealarm noch in gewohnter Weise jeweils samstags um 11 Uhr statt. Dabei ist der Landkreis in vier Bereiche aufgeteilt, die vom 1. bis zum 4. Samstag im Monat abwechselnd probehalber ausgelöst werden. Der Probealarm dauert hier ca. 5 Minuten von der ersten bis zur letzten Auslösung.
NEU: Ab Samstag, 07. Juni 2025, findet der Probealarm einheitlich im gesamten Bereich der Integrierten Leitstelle Passau (Stadt Passau, Landkreise Freyung-Grafenau, Passau und Rottal-Inn) jeweils am ersten Samstag eines Monats statt. Die digitale Probealarmierung erfolgt künftig um 12:00 Uhr. Parallel dazu, im Zeitraum zwischen 12:00 Uhr und 12:30 Uhr, werden bis zum Abschluss der Umstellung die analogen Sirenen ausgelöst. Da die Auslösung der analogen Sirenen weiterhin gestaffelt erfolgt, kann es ab Juni bis zu 25 Minuten dauern, bis alle Standorte durchlaufen sind.
WICHTIG: Im Bedarfsfall kann die Integrierte Leitstelle die Probealarmierung jederzeit zugunsten eines echten Einsatzes abbrechen.
Nach Umstellung auf die digitale Alarmierung im digitalen Behördenfunk werden die Sirenen nicht mehr ausschließlich für die Feuerwehralarmierung verfügbar sein, sondern auch die klassischen Warntöne zur Bevölkerungswarnung wiedergeben können.
Hier die drei unterschiedlichen Alarmsignale (siehe Grafik unten):
Alarm bei Feuer und anderen Notständen, der zur Alarmierung der Einsatzkräfte der Feuerwehren dient.
Signal: Dreimal in der Höhe gleichbleibender Ton (Dauerton) von je zwölf Sekunden Dauer, mit je zwölf Sekunden Pause zwischen den Tönen.
Alarm, der die Bevölkerung veranlassen soll, anlässlich schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit auf Rundfunkdurchsagen zu achten.
Signal: Heulton von einer Minute Dauer.
Entwarnung, der die Bevölkerung veranlassen soll, auf über die Rundfunkgeräte oder Lautsprecher ausgestrahlten weiteren Verhaltensregeln zu achten.
Signal: Gleichbleibender Heulton (Dauerton) von einer Minute Dauer.