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Ab Mittwoch, 27.01.2021, auch im Landratsamt Freyung-Grafenau und sämtlichen landkreiseigenen Außen- und Zulassungsstellen das Tragen von FFP2-Schutzmasken Pflicht

Auch im Landratsamt Freyung-Grafenau mit seinen sämtliche Außen- und Zulassungsstellen gilt ab Mittwoch, 27.01.2021, für alle Besucherinnen und Besucher die Pflicht, eine FFP2-Schutzmaske oder einen vergleichbaren Mund-Nasen-Schutz, wie KN95, zu tragen. Gleiches gilt für die Beschäftigten des Landratsamtes mit Bürger/innen-Kontakt im Rahmen des Parteiverkehrs.

Zudem werden die Bürger/innen gebeten, möglichst auf persönliche Vorsprachen zu verzichten. Mit Ausnahme der Kfz-Zulassungen Freyung und Grafenau sind in allen Sachgebieten persönliche Vorsprachen in der Regel nur nach einer Terminvereinbarung möglich. „Viele Anliegen könnten telefonisch oder auf elektronischen Wege besprochen und behandelt werden“, betont Landrat Sebastian Gruber. So könnten sich Bürger oftmals durch einen Anruf weite Wege und Wartezeiten ersparen.


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