Schriftgrad
A A+ A+

Kontrast

Änderungen im Waffenrecht

Langwaffenmagazine mit mehr als zehn Patronen und Kurzwaffenmagazine mit mehr als 20 Patronen verboten

Es haben sich einige Änderungen des Waffengesetzes ergeben, die auch Landkreisbürger betreffen könnten. Das Landratsamt Freyung-Grafenau weist deshalb in dieser Pressemitteilung auf die wichtigsten aktuellen Änderungen hin.

Seit Dienstag, 1. September 2020, gelten Magazine mit mehr als 20 Patronen für Kurzwaffen und 10 Patronen für Langwaffen als verbotene Gegenstände. Das Verbot greift nicht für Altbesitzer, wenn die betroffenen Magazine bis spätestens 1. September 2021 bei der Waffenbehörde angezeigt beziehungsweise abgegeben werden.

Zur Neuanschaffung und zum Verkauf von Waffen bei Waffenhändlern werden die sogenannten NWR-ID benötigt - das sind unverwechselbare technische Identifikationsnummern im Rahmen des Nationalen Waffenregisters (NWR). Diese werden automatisch per Post an die Waffenbesitzer versendet. Sollte die ID schon vorab benötigt werden, kann diese bei der Waffenbehörde angefordert werden.

Auch für Besitzer von Waffenteilen, die ab 1. September als wesentliche Teile eingestuft wurden, wurden Übergangsregelungen bis zum 1. September 2021 getroffen. Zudem gelten folgende Neuerungen:

Der Erwerb, der Verkauf oder die Vernichtung von Dekorationswaffen ist zukünftig bei der Waffenbehörde anzuzeigen.

Salutwaffen sind künftig in eine Waffenbesitzkarte einzutragen oder bei der zuständigen Behörde zur Vernichtung abzugeben.

Nähere Informationen zur Änderung des Waffengesetzes sind auf der Homepage des Bayerischen Innenministeriums unter www.stmi.bayern.de/sus/inneresicherheit/waffenundversammlungsrecht/index.php zu finden. Die notwendigen Antragsformulare werden auf der Internetseite des Landratsamtes Freyung-Grafenau veröffentlicht oder können bei der Waffenbehörde angefordert werden.


Zurück
Landkreis FRG Wappen © 2024 Landratsamt Freyung-Grafenau ImpressumDatenschutzElektronische Kommunikation mit dem Landratsamt |