Ansammlungsverbot in der Silvesternacht in den Innenstädten von Freyung, Grafenau und Waldkirchen

Landratsamt erlässt Allgemeinverfügung für den Zeitraum zwischen 31.12.2021, 15:00 Uhr, und dem 01.01.2022, 9:00 Uhr

Zur Verhütung und Bekämpfung des Corona-Virus im Landkreis Freyung-Grafenau ist in bestimmten publikumsträchtigen Gebieten der Landkreisstädte Freyung, Grafenau und Waldkirchen in der Silvesternacht ein sowohl zeitlich als auch räumlich begrenztes Ansammlungsverbot notwendig. Die entsprechende Allgemeinverfügung auf der Grundlage der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt am 31.12.2021 um 15.00 Uhr in Kraft. Die Regelungen treten mit Ablauf des 01.01.2022 9.00 Uhr außer Kraft.

In diesem Zeitraum sind Ansammlungen von mehr als zehn Menschen im festgelegten räumlichen Geltungsbereich untersagt. Über zehn Personen hinausgehende Menschenansammlungen haben sich entsprechend dieser Vorgaben unverzüglich zu zerstreuen.

Im Stadtgebiet der Städte Freyung, Grafenau und Waldkirchen wurden in enger Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten sowie den Sicherheitsbehörden folgende publikumsträchtige Plätze als räumlicher Geltungsbereich für ein Ansammlungsverbot von mehr als zehn Menschen zwischen Freitag, 31.12.2021, 15.00 Uhr, und Samstag, 01.01.2022, 9.00 Uhr, bestimmt:

 

Stadt Freyung – Innenstadt, sonstige Plätze

Stadtplatz, incl. Grafenauer Straße und Langgasse mit dem Areal der Volksmusikakademie, sowie die gesamte Schulgasse, Areal der Bundespolizei, Abteistraße und Pfarrersteig, sowie Ludwig-Heydn-Straße, Passauer Straße und Bahnhofstraße komplett

Alter Stadtpark; südlich bis zu den Anwesen Soll 47, incl. Bahnhofstraße

Sepp-Weidinger-Straße und der Geyersberger Straße

Geyersberg, inclusive den nordöstlich angrenzenden Baustellenbereich der ehemaligen GESA-Klinik sowie den im Süden und Südwesten angrenzenden bebauten Siedlungsgebieten

Auenpark, incl. dem Mittermühlenweg im Norden und der Saußbachstraße im Norden und Osten, incl. der Straße „Hammer“ bis zur Zuppinger Straße

sowie dem Siedlungsgebiet „Am Hammerberg“, dem Rachelweg, und der Lusenstraße bis Einmündung Ludwig-Heydn-Straße

 

Stadt Grafenau – Innenstadt

Stadtplatz, eingegrenzt durch die Hauptstraße sowie die Scharrerstraße und Bahnhofstraße

 

Stadt Waldkirchen - Innenstadt, sonstige Plätze

Baronreihe

Büchl

Chorreihe

Ertlbrunn

Färbergasse

Hauzenbergerstraße (im Bereich des Rathauses und dortigen Spielplatzes)

Jahnstraße

Jandelsbrunnerstraße von Stadtmitte bis zur Zufuhrstraße

Kapellenstraße

Kirchenweg

Marktmühlenweg

Marktplatz

Passauer Straße stadtauswärts bis Einmündung Gartenstraße

Rathausplatz

Ringmauerstraße

Schmiedgasse

Weißbräugasse

Zufuhrstraße

Stadtpark

Severin-Freund-Platz

Der genaue räumliche Umgriff der genannten Flächen ergibt sich aus den Lageplänen zur örtlichen Bestimmung des räumlichen Geltungsbereiches für das Ansammlungsverbot von mehr als zehn Menschen in der Zeit vom 31.12.2021 15 Uhr bis 01.01.2022, 09.00 Uhr. Die jeweiligen Bereiche sind rot hinterlegt, die Grenzen sind rot markiert. Die Geltungsbereiche sind als separate Bilddateien im Anhang zu finden.


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