Auch Kartenführerscheine müssen umgetauscht werden

Inhaber von Führerscheinen aus den Jahren 2002 bis 2004 derzeit zum Umtausch aufgerufen

Seit Januar 2026 müssen auch Kartenführerscheine umgetauscht werden. Betroffen sind jene, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Diese müssen bis spätestens 19. Januar 2027 umgetauscht sein. Führerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 sollten bereits umgetauscht sein. Wer die Frist verpasst hat, sollte dies schnell nachholen, um Bußgelder bei Verkehrskontrollen zu vermeiden.  Besonders wichtig ist, dass nicht nur das Ausstellungsjahr, sondern auch das Geburtsjahr zu berücksichtigen ist. Personen, die vor dem Jahr 1953 geboren wurden, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen. Die Gebühr für den Umtausch beträgt 26,50 € (ohne Gebühr für den Direktversand).

 

Seit August 2025 wurde das Antragsverfahren in der Führerscheinstelle des Landratsamtes Freyung-Grafenau umgestellt. Sobald ein Antrag eingeht, wird zunächst eine Kostenrechnung erstellt und an den Antragsteller versandt. Erst nach Zahlungseingang wird der Antrag weiterbearbeitet. Diese Umstellung war notwendig, da sich eine große Anzahl bereits produzierter, jedoch nicht abgeholter Führerscheine angesammelt hatte – teilweise mit einer Lagerdauer von bis zu vier Jahren.

 

Seit Dezember 2025 besteht beim Umtausch von Scheckkartenführerscheinen die Möglichkeit eines Direktversands an die Antragsteller. Hierfür fällt ein zusätzliches Entgelt von 6,50 € an. Der Direktversand ist ausschließlich möglich, wenn der Antrag persönlich bei der Führerscheinstelle abgegeben wird.

 

Dem Antrag auf Pflichtumtausch sind ein biometrisches Passbild, das unterzeichnete Unterschriftenblatt, eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses und der alte Führerschein in Kopie beizufügen. Wird der Antrag persönlich in der Führerscheinstelle mit Wunsch auf Direktversand gestellt, so ist die Gebühr vor Ort am Kassenautomaten zu begleichen und der alte Führerschein wird mit einem Übergangsstempel versehen. Der neue Führerschein wird direkt von der Bundesdruckerei an die Antragsteller nach Hause zugeschickt.

 

Wichtig: Die Bearbeitungszeit kann mehrere Wochen betragen, besonders kurz vor der Frist am 19. Januar ist mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen.

 

Und zur Erinnerung: Wer immer noch seinen Papierführerschein hat, sollte ebenfalls tätig werden. Hier war der Stichtag für den Umtausch in die neue Scheckkarte eigentlich schon der 19.1.2025. Sich Zeit lassen kann nur, wer vor 1953 geboren wurde, der muss seinen Führerschein – egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr – erst bis zum 19.1.2033 tauschen.

 

Link zu den Antragsunterlagen: https://www.freyung-grafenau.de/fuehrerschein/pflichtumtausch


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