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„Corona-Ampel“ in Freyung-Grafenau seit heute auf dunkelrot – ab morgen, 01.11.2020, gelten weitere zusätzliche Schutzregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis

Aufgrund zahlreicher positiver Testergebnisse in den letzten Tagen hat sich der LGL-Inzidenzwert bei uns im Landkreis seit 30.10.2020 von 98,26 auf heute 117,40 erhöht.

Wegen der Überschreitung der Anzahl an Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 von 100 pro 100.000 Einwohnern im Landkreis Freyung-Grafenau innerhalb von sieben Tagen gelten auf der Grundlage der 7. Bayer. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 01.11.2020 weitere Schutzregeln zur Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung im Landkreis:

• Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde); ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

• Die Abgabe von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist in der Zeit von 21 Uhr bis 6 Uhr untersagt (Sperrstunde).

• Bei Sportveranstaltungen ist die Zahl der Zuschauer auf maximal 50 Personen begrenzt.

• Veranstaltungen wie etwa Vereins- und Parteisitzungen sowie bei Tagungen, Kongressen, Messen und vergleichbaren Veranstaltungen sowie Ausstellungen ist die Zahl der Teilnehmer auf maximal 50 Personen begrenzt.

• Bei kulturellen Veranstaltungen in Theatern, Konzerthäusern, auf sonstigen Bühnen und im Freien sowie dafür notwendigen Proben und Vorbereitungsarbeiten sowie im Kino ist die Zahl der Besucher auf maximal 50 Personen begrenzt.

Darüber hinaus haben folgende Regelungen nach wie vor Gültigkeit:

• Es besteht Maskenpflicht am Platz an Schulen aller Jahrgangsstufen und in Hochschulen.

• Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in pri-vat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausstän-den oder auf höchstens fünf Personen beschränkt; dies gilt auch insbesondere für die Gastronomie.

• Der Teilnehmerkreis an zulässigen privaten Feiern (wie insbesondere Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnliche Feierlichkeiten) ist unabhängig vom Ort der Veranstaltung auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt.

• Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen einschließlich der Fahrstühle von öf-fentlichen Gebäuden sowie von Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten und sonstigen öffentlich zugänglichen Gebäuden, für die in dieser Verordnung keine besonderen Regelungen vorgesehen sind.

• Ebenso besteht Maskenpflicht auch am Platz bei Tagungen und Kongressen sowie in Theatern, Konzert-häusern, sonstigen Bühnen und Kinos und für die Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen.

• Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen. Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestab-stand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.

„Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit sowie besonders gefährdeter Personengruppen und sind bei den gestiegenen Infektionszahlen unverzichtbar!“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.

Die Zahl der Neuinfektionen mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Landkreis Freyung-Grafenau ist in den vergangenen Tagen kontinuierlich und deutlich gestiegen und dabei nicht auf eine bestimmte Einrichtung beschränkt, sondern verteilt sich über den gesamten Landkreis. Aufgrund der in den vergangenen Tagen zu beobachtenden Steigerung und anwachsenden Zahl an Kontaktpersonen ist davon auszugehen, dass die Zahl an Neuinfektionen exponentiell weiter steigen wird, falls keine Gegenmaßnahmen getroffen werden, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen.

Insbesondere ältere Menschen und solche mit vorbestehenden Grunderkrankungen zeigen schwere Krank-heitsverläufe. Vor dem Hintergrund der aktuell dynamischen Entwicklung müssen nun wirksame Maßnah-men zur Verzögerung der Ausbreitung und zur Unterbrechung der Infektionsketten ergriffen werden. Eine Kontaktnachverfolgung könnte bei einer unkontrollierten Ausbreitung des Erregers kaum noch gewährleis-tet werden. Im Falle unkontrollierter Infektionsketten droht weiterhin eine Überlastung des Gesundheits-systemsystems und damit eine möglicherweise exponentielle Ausbreitung des Virus.

Die Begrenzung der Teilnehmerzahl bei Zusammenkünften in privaten Räumen ist notwendig, da sich be-sonders bei Privatfeiern ein deutlich erhöhtes Infektionsgeschehen herauskristallisierte. Andernfalls be-stünde die Gefahr, dass das Virus auf eine Vielzahl von Menschen übertragen wird und sich weiter unkon-trolliert in der Bevölkerung ausbreitet. Die Maßnahmen sind geeignet, um einem weiteren unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen wirksam entgegenzuwirken und der Bildung neuer Infektionsketten in der Region vorzubeugen.

„Die Regelungen dienen dem Schutz der Allgemeinheit sowie besonders gefährdeter Personengruppen. Bleiben wir weiter sorgsam und umsichtig, aber machen wir uns nicht gegenseitig verrückt. Zudem bitte ich Sie, nicht nach Schuldigen zu suchen. Gehen wir in Wort, Schrift und Tat weiterhin vernünftig und respektvoll miteinander um“, unterstreicht Landrat Sebastian Gruber.

Diese weiteren Schutzregeln gelten nun bis Sonntag, den 01.11.2020 24.00 Uhr.

Ab 02.11.2020 tritt die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) (abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/2020-616/ ) in Kraft.

Informationen über die dann ab Montag geltenden wesentlichen Änderungen und häufig gestellten Fragen sind im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/haeufig-gestellte-fragen/#Schnellsuche ) abrufbar, konkret beim Reiter „Fragen zum Lockdown Light“, Unterkategorie „Was ändert sich ab den 02. November 2020“.

Eine Übersicht über wichtige Informationsmöglichkeiten und Serviceangebote zur Coronavirus-Pandemie in Bayern finden sie auf folgender Website: https://www.bayern.de/service/coronavirus-in-bayern-informationen-auf-einen-blick/.

Landrat Sebastian Gruber appelliert aufgrund aktuell weiter steigender Infektionszahlen nochmals eindringlich an die Bevölkerung, die notwendigen Abstände beim persönlichen Kontakt mit anderen Menschen einzuhalten, das Maskengebot zu beachten und die zusätzlichen Schutzregeln konsequent einzuhalten.

Quelle: BayStMi


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