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Kreisstraße FRG 7 ab 10. April 2021 zwischen Oberanschiessing und Schneidermühle für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht gesperrt

Ab dem 10. April 2021 muss die Kreisstraße FRG 7 zwischen Oberanschiessing und Schneidermühle für Fahrzeuge über 7,5 t Gesamtgewicht gesperrt werden. Nach Prüfung durch einen Bodengutachter ist in diesem Straßenabschnitt keine ausreichende Standsicherheit mehr gegeben. Es besteht die Gefahr eines nicht auszuschließenden Versagens der Böschung durch die Belastung durch den Schwerlastverkehr.

Die Lastbeschränkung ist erforderlich, um die labile Hangsituation in diesem Bereich der FRG 7 zu entschärfen und dadurch die Standsicherheit der Böschungen im betroffenen Bereich zu erhöhen. Die Sperrung für den Schwerlastverkehr ist derzeit unumgänglich, um eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer zu verhindern und die Straße für den Pkw-Verkehr, gerade auch für den Berufsverkehr, offenhalten zu können.

Der Landkreis bereitet seit Vorliegen des Gutachtens die Durchführung von baulichen Sicherungsmaßnahmen vor, die noch heuer fertiggestellt werden sollen. Wenn diese abgeschlossen sind, wird erneut geprüft, ob zumindest danach eine Fahrtstrecke aus Richtung Perlesreut auch wieder einspurig mit Fahrzeugen über 7,5 t genutzt werden kann. Darüber hinaus plant die Landkreisverwaltung eine umfassendere Ertüchtigung der FRG 7, um die Verkehrssituation in diesem Bereich nachhaltig zu verbessern.

Die Umleitung für den Verkehr über 7,5 t erfolgt von der Kreisstraße FRG 7 bei Perlesreut bzw. der Abzweigung Staatsstraße St 2321/FRG 7 am Marktplatz Perlesreut über die St 2321 durch Eisenbernreut und über Hochwegen bis zur Abzweigung der St 2127 in Richtung Schrottenbaummühle. Von dort verläuft die Umleitung über die Schrottenbaummühle bis zum Bereich der Ortschaft Rappenhof im Landkreis Passau. Hier folgt die Umleitung dann der Kreisstraße PA 27 Richtung Loizersdorf und mündet dort in die PA 32, die im Landkreis Passau die Fortführung der FRG 7 darstellt. In Gegenrichtung erfolgt die Umleitung entsprechend. Der Pkw-Verkehr bleibt hiervon unberührt.


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