Manövermeldung: Übung der Bundeswehr vom 20.05.2019 bis 23.05.2019

Einwendungen gegen diese Übung oder Bedingungen sind dem Landratsamt Freyung-Grafenau unter Telefon 08551 57-154 (SG 30 - Hr. Thurnreiter) oder per E-Mail: thomas.thurnreiter@landkreis-frg.de sofort mitzuteilen.

Die Bundeswehr führt vom 20.05.2019 bis 23.05.2019 eine Bataillons-Gefechtsübung im Rahmen der Einsatzvorbereitung „gemischte Aufklärungskompanie MINUSMA, Name: Rapid Scout“ unter anderem im Landkreis Freyung-Grafenau durch. Insgesamt davon betroffen sind die Landkreise Freyung-Grafenau, Regen und Cham. Geplante Bereiche sind freies Gelände und in Kasernen auf dem Standortübungsplatz (StOÜbPl) sowie auf dem Truppenübungsplatz (TrÜbPl).

Raum/Ort in Bezug auf den Landkreis Freyung-Grafenau:

Westliche Grenze:Linie Saldenburg - Schöfweg - Kirchberg i. Wald - Eppenschlag - Frauenau / Flanitzhütte
Ostwertige Grenze: Linie Philippsreut - Haidmühle - Neureichenau - Jandelsbrunn
Südliche Grenze: Linie Jandelsbrunn - Waldkirchen - Röhrnbach - Perlesreut - Saldenburg
Nördliche Grenze: Linie Frauenau / Flanitzhütte - Spiegelau - Mauth - Philippsreut

Anzahl/Art Fahrzeuge: 25 Radfahrzeuge, 8 Luftfahrzeuge
Truppenstärke: 150 Soldaten

Hinweise:

Soweit es Art und Umfang der Manöver/Übung erforderlich machen, werden nötige Absprachen direkt durch die übenden Truppenteile mit den zuständigen örtlichen Forstdienststellen und den betroffenen Grundstückseigentümern im Einvernehmen durchgeführt.

Der Bevölkerung wird nahegelegt, sich von den Einrichtungen der übenden Truppe fernzuhalten. Das Sammeln, der Erwerb, der Besitz und Verkauf von militärischen Munition, Sprengkörpern und Sprengstoff ist verboten. Auf die Strafbarkeit des Auflesens von Spreng- oder Kampfmitteln sowie Munition wird hingewiesen. Wer Kampfmittel findet, hat dies unverzüglich der Bundeswehr selbst unter der eingerichteten Servicenummer 08551 912-2601 oder der nächsten Polizeidienststelle mitzuteilen. Munition oder Sprengkörper dürfen wegen der Unfallgefahr nicht berührt werden. Für die Entsorgung der Fundmunition/Kampfmittel ist nach dem Verursacher-Prinzip die Bundeswehr selbst uneingeschränkt zuständig.

Entschädigungsansprüchefür Flur- und Forstschäden, für Schäden an privaten Straßen und Wegen sowie für sonstige Schäden sind unabhängig von der Höhe der Schadensforderung umgehend schriftlich bei der Gemeinde anzumelden. Formblätter (Einzelanträge) liegen dort vor bzw. sind von der Bundeswehr direkt anzufordern. Die Gemeinden leiten die bei ihr eingegangenen Anträge möglichst innerhalb von zwei Wochen an die örtlich zuständige Standortverwaltung mit Geländebetreuungsstellen weiter.

Einwendungen gegen diese Übung oder Bedingungen sind dem Landratsamt Freyung-Grafenau unter Telefon 08551 57-154 (SG 30 - Hr. Thurnreiter) oder per E-Mail: thomas.thurnreiter@landkreis-frg.de sofort mitzuteilen.


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